OHG

OHG - Offene Handelsgesellschaft , Erklärung im Lexikon

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Hauptzweck der Betrieb eines Handelsgewerbes ist. Sie kann von mindestens zwei Personen gegründet werden oder aus einer bereits existierenden GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) hervorgehen. Die Gründungsformalitäten und -kosten sind gering, dem gegenüber steht allerdings ein hohes persönliches Haftungsrisiko aller Gesellschafter, das sich nicht beschränken lässt. Bei der …