Gewerbeuntersagung

Gewerbeuntersagung

Wer ein Gewerbe betreiben möchte – und zwar unabhängig davon, ob es als Nebengewerbe oder Vollgewerbe ausgeübt wird – muss seine gewerbliche Tätigkeit offiziell anmelden. Nach §35 der Gewerbeordnung (GewO) ist die Ausübung eines stehenden Gewerbes von den zuständigen Behörden zu untersagen, wenn der Gewerbetreibende unzuverlässig ist. Die Untersagung eines Gewerbes nach § 35 GewO …