Auch wer sein Gewerbe als Nebenjob betreibt muss über einen Gewerbeschein verfügen. Einen Antrag auf den Gewerbeschein kann man im Rathaus der zuständigen Gemeinde persönlich, schriftlich und immer häufiger auch online beantragen. Wer gilt als gewerbetreibend? Wer für Auftraggeber und Kunden ohne Arbeitsvertrag tätig ist, aber Rechnungen für seine erbrachten Leistungen ausstellt und auch langfristig …