Der Werkvertrag ist in die Kategorie der privatrechtlichen Verträge einzuordnen. Die beiden Vertragsparteien sind in diesem Fall der Besteller und der Werkunternehmer. Der Besteller ist derjenige, der die Leistung in Auftrag gibt. Der Werkunternehmer kommt seiner vertraglich geregelten Verpflichtung nach und erbringt die Leistung. Es findet der Austausch einer Leistung statt. In diesem Fall konkret …