Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige sowie außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Man spricht hier auch von einer Art Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust und dem Verlust des Einkommens. Derartige Abfindungen werden auch an Erwerbstätige gezahlt, die zwar als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gelten, aber nicht als Arbeitnehmer anzusehen …