Die Kommanditgesellschaft (KG) nach deutschem Recht zählt zu den Personengesellschaften. Das sind Gesellschaften, bei denen sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zur gemeinsamen Zweckerreichung zusammenschließen. Personengesellschaften sind keine juristischen Personen – können aber Träger von Rechten und Pflichten sein. Bei der KG wird von den Personen, die sich zusammentun, eine gemeinsame Firma geführt, …