Gewerbeanmeldungen

Wer gewerblich tätig ist, muss mittels Gewerbeanmeldungen sein Unternehmen offiziell melden. Durch die Gewerbeanmeldung erhält ein Unternehmen seinen Gewerbeschein. Nicht alle Selbständige sind zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Freiberufler müssen ihr Unternehmen lediglich beim Finanzamt melden. Gewerbe Definition Die Gewerbeanmeldung gehört zu den ersten Schritten einer Unternehmensgründung. Jeder, der gewerblich tätig ist, muss sein Gewerbe …

Einzelunternehmen Firmenname

Einzelunternehmen Firmenname

Der Firmenname eines Unternehmens ist die Bezeichnung, unter der die Firma ins Handelsregister (HRG) eingetragen ist. Bei der Namensgebung eines Unternehmens müssen unterschiedliche Vorgaben und Regelungen unterschieden werden – abhängig davon, welcher Art das Einzelunternehmen ist (Freiberufler, Kleingewerbetreibender, eingetragene Kaufleute). Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Formen von Einzelunternehmen – den Freiberuflern, dem Kleingewerbe und dem …

Nebengewerbe

Nebengewerbe, Einzelunternehmer, Anmeldung

Wie der Name schon aussagt, ist es ein Gewerbe, das nebenbei, also neben einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer, Freiberufler oder Selbstständiger betrieben wird. Für ein Nebengewerbe gelten allgemein die gleichen Regeln bis auf wenige kleinere Unterschiede wie für ein Gewerbe. Daher ist es sinnvoll, an dieser Stelle den Begriff Gewerbe noch einmal etwas genauer …

Kleingewerbe

Kleingewerbe: Einfache Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Der Begriff „Kleingewerbe“ findet seine Verwendung im Alltag immer wieder. So zum Beispiel wenn über Internetportale Waren veräußert werden sollen. Diese Verwendung stellt jedoch rechtlich ein Problem dar: Der Begriff „Kleingewerbe“ ist weder in der Gewerbeordnung (GewO) oder dem Handelsgesetzbuch (siehe Artikel HGB im Lexikon) definiert, eine offizielle Rechtsform, die sich „Kleingewerbe“ nennt, existiert also …

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe nach GewO

Die Eröffnung eines sogenannten „stehenden Gewerbes“ muss gegenüber den Behörden angezeigt werden. Die Anzeige gilt nicht nur für einen selbstständigen Betrieb, der auf einer erlaubten dauerhaften und auf die Gewinnerzielung ausgerichteten selbstständigen Tätigkeit beruht, sondern auch für die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Eine solche Anzeige erfolgt durch die Gewerbeanmeldung. Ein nicht-stehendes Gewerbe, …