Kleingewerbe

Kleingewerbe: Einfache Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Der Begriff „Kleingewerbe“ findet seine Verwendung im Alltag immer wieder. So zum Beispiel wenn über Internetportale Waren veräußert werden sollen. Diese Verwendung stellt jedoch rechtlich ein Problem dar: Der Begriff „Kleingewerbe“ ist weder in der Gewerbeordnung (GewO) oder dem Handelsgesetzbuch (siehe Artikel HGB im Lexikon) definiert, eine offizielle Rechtsform, die sich „Kleingewerbe“ nennt, existiert also …