Existenzgründerzuschuss

Der Existenzgründerzuschuss wird vom Arbeitsamt an Arbeitslosengeld-I-Empfänger vergeben, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen. Dabei ist die Vergabe des Gründungszuschusses eine Ermessensfrage. Das bedeutet, dass für den Antragsteller kein Rechtsanspruch auf die Erteilung des Zuschusses für Existenzgründer hat. Bei Erhalt des Gründungszuschusses ist dieser steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Einzig das …