Anfechtbarkeit

Verträge und Rechtsgeschäfte unterliegen bei bestimmten vorliegenden Gründen der Anfechtbarkeit. Bei einer erfolgreichen Anfechtung werden Rechtsgeschäft oder Vertrag nichtig. Eine Anfechtung erfolgt anhand einer (formlosen) Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. Der Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Vertragspartner. Bei einer Willenserklärung ist der Anfechtungsgegner der Empfänger der Anfechtungserklärung. Eine wirksame Anfechtung lässt Verträge und Geschäfte …