GWG

Abschreibungspyramide: Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die fachlich-gängige Abkürzung GWG steht für den Begriff geringwertiges Wirtschaftsgut beziehungsweise für die Mehrzahl Wirtschaftsgüter. Sie sind in ihrer Gesamtheit ein Bestandteil des Betriebsvermögens, welches sich in Anlage- sowie Umlaufvermögen gliedert. Zum Charakter eines einzelnen Wirtschaftsgutes gehört, dass es bei seiner Veräußerung greifbar sowie selbstständig bewertbar ist, und dass es als Einzelgut eine wirtschaftliche Bedeutung …