Für die Neueröffnung eines selbstständigen Gewerbebetriebes mit festem Betriebssitz, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn der Betriebssitz von einem Bundesland in ein anderes verlegt oder wenn die Rechtsform geändert wird. Diese erfordert sowohl eine Gewerbeabmeldung (Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erfolgen. Je nach Bundesland gibt …