Einnahmenüberschussrechnung Formular

Formular EÜR

Eine Einnahmenüberschussrechnung dient Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern zur vereinfachten Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Geregelt wird die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (4/3 – Rechnung). Die Einnahmenüberschussrechnung muss von Selbständigen alljährlich gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Das Einnahmenüberschussrechnung Formular ist die Anlage EÜR der Steuererklärung. Nach § 60 Abs. 4 EStDV muss die …

Einnahmeüberschussrechnung Excel

einnahmeüberschussrechnung_excel

Die Einnahmeüberschussrechnung ist für Kleingewerbetreibende wie auch Freiberufler die die Regelgewinnermittlungsart. Wenige Grundregeln, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, sind zu beachten, um eine periodengerechte Jahresabrechnung zu erstellen. Programme wie MS Excel sind dabei für Anfänger und Fortgeschrittene nützliche Tools, um mithilfe der Tabellenkalkulation und programmierbaren Routinen Vorlagen zu erstellen, die den …

EÜR

Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung, Anlage EÜR Finanzamt

Die EÜR (ausgesprochen auch Einnahmenüberschussrechnung) ist eine Möglichkeit, als Existenzgründer (siehe hierzu ergänzend auch Artikel Gewerbeanmeldung im Unternehmerlexikon) oder auch langjähriger Unternehmer seinen Gewinn zu berechnen, um diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht selten wird bei dieser Gewinnermittlungsmethode auch von der sogenannten 4/3-Rechnung gesprochen. Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung in …

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Betriebswirtschaftliche Auswertung im Unternehmerlexikon

Als Unternehmer ist es zwingend erforderlich einen stets aktuellen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung seines Unternehmens zu haben. Wieviel Umsatz mache ich? Wie hoch ist mein Wareneinsatz? Wie hoch die Personalkosten und welches Ergebnis (siehe hierzu Betriebsergebnis in unserem Lexikon) wird am Ende erzielt? Diese Fragen werden so vom Jahresabschluss beantwortet, allerdings eben nur zum …