ine vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG befreit bestimmte Leistungsempfänger vom gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzug bei Bauleistungen. Durch den einhergehenden Wegfall von Mitwirkungs- und Auskunftspflichten bedeutet sie sowohl für Auftraggeber- wie auch für Auftragnehmer- eine erhebliche Verfahrenserleichterung im Geschäftsverkehr. Steuerausfälle als Gesetzesinitiative Im Baugewerbe hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine ausgedehnte Subunternehmerkultur etabliert. Umfangreiche, …