EÜR

Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung, Anlage EÜR Finanzamt

Die EÜR (ausgesprochen auch Einnahmenüberschussrechnung) ist eine Möglichkeit, als Existenzgründer (siehe hierzu ergänzend auch Artikel Gewerbeanmeldung im Unternehmerlexikon) oder auch langjähriger Unternehmer seinen Gewinn zu berechnen, um diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht selten wird bei dieser Gewinnermittlungsmethode auch von der sogenannten 4/3-Rechnung gesprochen. Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung in …

Cashflow

Cashflow im unternehmerlexikon

Als Cashflow wird im Allgemeinen der Geldfluss eines Unternehmens bezeichnet. Die deutsche Bezeichnung dafür heißt Kapitalflussrechnung. Bei börsennotierten Unternehmen ist diese Berechnung Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Der Cashflow stellt bei allen Unternehmungen eine wichtige Größe innerhalb der betrieblichen Kennziffern dar und ist Bestandteil des Ranking-Verfahrens von Banken und Investoren. Ihn zu berechnen ist daher für jeden …

Disagio

Disagio beim Kreditvertrag im Unternehmerlexikon

In der Finanzwelt gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Kredit aufzunehmen. Viele Banken vergeben Darlehen mit einem Disagio. Dieses Wort stammt aus dem italienischen Sprachraum und bedeutet so viel wie „Unbequemlichkeit“ oder „Unbehagen“. Bei einem Kredit mit einem Disagio wird der Kreditbetrag um ein Abgeld gekürzt, die Auszahlungssumme verringert sich entsprechend. Kreditnehmer müssen also bei ihrer …

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer im Unternehmerlexikon

Die Grundidee der Gewerbesteuer war, dass Betriebe mit ihrer Zahlung der Gewerbesteuer die Gemeinden entschädigen sollen für die Lasten, die dieser durch die Ansiedlung und die Existenz des Betriebes entstehen. Die Gemeinden finanzieren dann mit der gezahlten Gewerbesteuer Infrastrukturmaßnahmen und Siedlungsfolgelasten. Am 1. Dezember 1936 wurden mit dem ersten Gewerbesteuergesetz die Grundlagen für die heutige …

GWG

Abschreibungspyramide: Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die fachlich-gängige Abkürzung GWG steht für den Begriff geringwertiges Wirtschaftsgut beziehungsweise für die Mehrzahl Wirtschaftsgüter. Sie sind in ihrer Gesamtheit ein Bestandteil des Betriebsvermögens, welches sich in Anlage- sowie Umlaufvermögen gliedert. Zum Charakter eines einzelnen Wirtschaftsgutes gehört, dass es bei seiner Veräußerung greifbar sowie selbstständig bewertbar ist, und dass es als Einzelgut eine wirtschaftliche Bedeutung …