Eine Einnahmenüberschussrechnung dient Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern zur vereinfachten Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Geregelt wird die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (4/3 – Rechnung). Die Einnahmenüberschussrechnung muss von Selbständigen alljährlich gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Das Einnahmenüberschussrechnung Formular ist die Anlage EÜR der Steuererklärung. Nach § 60 Abs. 4 EStDV muss die …
Kleinunternehmer Steuererklärung
Auch Kleinunternehmer sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Hierbei ist zwischen den unterschiedlichen Steuererklärungen zur Umsatz- Einkommen- und Gewerbesteuer zu unterscheiden. Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen für ihre Kleinunternehmer Steuererklärung grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung sowie darüber hinaus die Anlage EÜR abgeben. Gewerbetreibende Kleinunternehmer müssen bei einem Gewinn über 24.500 Euro …
EÜR
Die EÜR (ausgesprochen auch Einnahmenüberschussrechnung) ist eine Möglichkeit, als Existenzgründer (siehe hierzu ergänzend auch Artikel Gewerbeanmeldung im Unternehmerlexikon) oder auch langjähriger Unternehmer seinen Gewinn zu berechnen, um diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht selten wird bei dieser Gewinnermittlungsmethode auch von der sogenannten 4/3-Rechnung gesprochen. Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung in …