Existenzgründerzuschuss

Der Existenzgründerzuschuss wird vom Arbeitsamt an Arbeitslosengeld-I-Empfänger vergeben, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen. Dabei ist die Vergabe des Gründungszuschusses eine Ermessensfrage. Das bedeutet, dass für den Antragsteller kein Rechtsanspruch auf die Erteilung des Zuschusses für Existenzgründer hat. Bei Erhalt des Gründungszuschusses ist dieser steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Einzig das …

Gründungszuschuss Antrag

Gründungszuschuss Antrag

Für Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, ist der Gründungszuschuss eine der wichtigsten Förderungsmöglichkeiten in Deutschland. Ein Gründungszuschuss Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Der Gründungszuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung in der Gründungsphase. Der Gründungszuschuss kann neben anderen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Gründern …

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Seit dem 1. Februar 2006 können auch Existenzgründer und Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bleiben (Paragraph 28a SGB III). Um Mitglied in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu sein, muss man seine selbständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche ausüben. Des Weiteren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Selbständige muss vor der …

Gründungszuschuss Antrag

Antrag Gründungszuschuss

Für Gründer ist der Gründungszuschuss eine der wichtigsten Förderungsmöglichkeiten in Deutschland. Ein Gründungszuschuss Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Die Rechtsgrundlage für den Antrag auf Gründungszuschuss bildet § 93 SGB III. Mit dem beim der Bundesagentur für Arbeit erhältlichen Antragsformular für den Gründungszuschuss müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden. Unterlagen, die alle Gründer …

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe nach GewO

Die Eröffnung eines sogenannten „stehenden Gewerbes“ muss gegenüber den Behörden angezeigt werden. Die Anzeige gilt nicht nur für einen selbstständigen Betrieb, der auf einer erlaubten dauerhaften und auf die Gewinnerzielung ausgerichteten selbstständigen Tätigkeit beruht, sondern auch für die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Eine solche Anzeige erfolgt durch die Gewerbeanmeldung. Ein nicht-stehendes Gewerbe, …