Unter Subventionen werden Begünstigungen, Beihilfen oder Hilfeleistungen an Unternehmen der Wirtschaft ohne unmittelbare Gegenleistung verstanden, die von staatlichen Institutionen gewährt werden, insbesondere von der Europäischen Union, vom Bund oder von einzelnen Bundesländern. Subventionen sind ein Element der Wirtschaftslenkung und sollen der Förderung von Zwecken der Allgemeinheit dienen. Die Empfänger verpflichten sich, die mit ihnen verbundenen Auflagen zu erfüllen. Man unterscheidet zwischen Empfangs-, Verhaltens- und Verwendungsauflagen. Also Auflagen, die für den Empfang von Subventionen (wer darf Subventionen empfangen?), für das Verhalten (was muss ich tun um Subventionen zu erhalten?) oder die Verwendung (wofür darf ich Subventionen verwenden?) gelten.
Subventionen werden entweder als finanzielle Zuschüsse oder in der Form von Steuervergünstigungen gewährt. Zu den bekanntesten Subventionsarten gehören die Erhaltungssubventionen wie bei der Landwirtschaft und dem Bergbau, die Innovationssubventionen wie bei den erneuerbaren Energien und dem Umweltschutz sowie die Exportsubventionen. Auch Existenzgründungen und Forschungsprojekte können durch Subventionen gefördert werden. Eine betrügerische Beanspruchung und Verwendung von Subventionsmitteln ist als Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB strafbar.
Ziele und Grenzen von Subventionen
Subventionen haben nicht nur positive Auswirkungen. Im Gegenteil können sie laut des Bundesfinanzministeriums längerfristig sogar in der Regel zu schädlichen Folgen führen. Sie sollen daher nur zeitlich befristet gewährt werden. Subventionen können in einer unzulässigen Weise in die Wirtschaft eingreifen. So können beispielsweise die Exportsubventionen für die Agrarüberschüsse der Europäischen Union nach Ansicht von Kritikern die Existenzgrundlage der Kleinbauern in den Empfängerländern zerstören, weil sie dort zu Dumpingpreisen führen. Das Preisdumping ist nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO zwar unzulässig, aber das Agrardumping ist von dem Verbot ausgenommen. Wegen der Kritik verringerte die EU ihre Exportsubventionen in den letzten Jahren zugunsten von Direktzahlungen.
Die Ziele von Subventionen sind vielfältig. Sie reichen von Starthilfen bei der Gründung eines Unternehmens über die Milderung sozialer Problemlagen und eines Ausgleichs regionaler Nachteile, einer Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen bis zur Hilfe bei der Entwicklung innovativer Produktionsverfahren. Die Bundesregierung liefert hierzu alle zwei Jahre einen Subventionsbericht ab, der jedoch nur die von ihr selbst gewährten Hilfen und Steuervergünstigungen umfasst, nicht die Beihilfen der Europäische Union oder die Fördermaßnahmen der Bundesländer und anderer Träger. Der Subventionsbericht enthält auch Transferzahlungen an Einzelpersonen wie die Eigenheimzulage, die Sparförderung und die Förderung der Altersvorsorge, die im strengen Sinne nicht als Subventionen anzusehen sind.
Eine Vielzahl von Förderprogrammen
Die Gesamtzahl aller staatlichen und halbstaatlichen Förderprogramme ist nicht genau bekannt. Schätzungen reichen bis zu 3000. Einen Überblick zu den Förderungen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäische Union liefert die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums, die im Internet zu finden ist. Eine zentrale Institution, bei der öffentliche Fördermittel beantragt werden können, fehlt jedoch in Deutschland. Meistens hat man es mit unterschiedlichen Ansprechpartnern und unterschiedlichen Antragsverfahren zu tun. Die Recherche nach einem passenden Programm kann daher langwierig sein. Im Internet bieten hierzu Subventionsberater ihre Hilfe an. Außerdem sind Sparkassen und ortsansässige Banken bei einigen Förderprogrammen die ersten Ansprechpartner, vor allem bei der Beantragung von zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Von ihnen werden die Anträge weitergeleitet.
Je nach Förderprogramm bestehen unterschiedliche Voraussetzungen und Einschränkungen. Einige sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten, beispielsweise für Existenzgründer. Der Bund hat hierzu spezielle Förderprogramme aufgelegt. Manche davon dienen der Sicherung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase. Bei anderen Förderprogrammen ist die Branche wichtig, in der das Unternehmen tätig ist, etwa bei Programmen für Innovationen im Bereich des Umweltschutzes. Eine Reihe von Förderprogrammen können dagegen nur in Anspruch genommen werden, wenn sie in bestimmten Regionen stattfinden. Dieses gilt vor allem für die Programme der Bundesländer. Diese Programme werden oft bei Landesministerien, wie dem Sozial-, Wirtschafts-, Forschungs- oder Arbeitsministerium beantragt. Manche dieser Programme wurden jedoch regional differenziert, so dass regionale Institutionen für sie zuständig sind. Außerdem gibt es halböffentliche Stellen und Stiftungen, die Fördermittel vergeben.
Bundesprogramme müssen in der Regel bei den dafür verantwortlichen Stellen des Bundes beantragt werden. Für Programme, die bei Problemen des Arbeitsmarktes helfen sollen, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Ansprechpartner ist in diesen Fällen die regionale Agentur für Arbeit. Förderprogramme des Bundes gibt es auch für das Engagement deutscher Unternehmen im Ausland. Hierbei kann es sich um eine Beteiligung an ausländischen Unternehmen, um Investitionen im Ausland (siehe auch Artikel Investment im Lexikon) oder um die Absicherung von Exportrisiken handeln. Diese sogenannten Hermesdeckungen schützen vor Zahlungsausfällen bei Lieferungen in schwierige Märkte und haben daher eine besondere Bedeutung für die deutsche Exportwirtschaft.
Förderprogramme der Europäischen Union
Als kompliziert gelten die Förderregeln der Europäischen Union. Es wird zwischen Förderungen unterschieden, die unmittelbar bei der EU zu beantragen sind, und Programmen mit einem Rahmenkonzept der Europäischen Union. Die EU unterstützt vor allem Projekte, die neuartig sind und einen europäischen „Mehrwert“ versprechen. Es soll sich bei dem Förderzweck um ein neues Verfahren, Produkt oder Konzept handelt, das in Europa oder in der jeweiligen Region noch nicht bekannt ist. Die Produkte oder Verfahren dürfen noch keine Marktreife erlangt haben. Wichtig ist hierbei die europäische Dimension, die sich durch ein übergeordnetes, gemeinschaftliches Interesse zeigt. Dazu können so vielfältige Schwerpunkte wie der Schutz der Natur, die klein- und mittelständische Wirtschaftsstruktur, die Gleichstellung, das kulturelle Erbe Europas oder die Milderung europäischer Beschäftigungsprobleme gehören. Maßgeblich ist, dass das Projektvorhaben entweder ein Gut schützt, das europaweit bedroht ist, oder ein europäisches Problem mildern kann.
Eine besondere Bedeutung hat der Europäische Fonds für regionale Entwicklung. Dieser wichtige Strukturfonds unterstützt u. a. mittelständische Unternehmen bei der dauerhaften Schaffung von Arbeitsplätzen und der Durchführung von Projekten für die Infrastruktur. Zu den Aufgaben zählt auch die Förderung benachteiligter Stadtteile und des Klimaschutzes.
Für fast alle Förderprogramme gilt, dass man Projekte beantragen sollte, bevor sie begonnen werden. In einigen Fällen darf sogar erst dann mit ihnen begonnen werden, nachdem die Förderung bewilligt wurde. Dabei muss sich das Projekt an den Rahmen des Förderprogramms halten und der Förderpolitik der Europäischen Kommission sowie den regionalen Förderleitlinien entsprechen. Außerdem soll das Ergebnis öffentlich zugänglich gemacht werden. Man spricht hierbei von einer Disseminationspflicht. Sie sollte schon bei der Einreichung der Projektvorschläge beachtet werden, z. B. durch die Planung einer Internet-Präsentation. Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder schlecht vorbereitete Projektbeschreibungen oder Businesspläne können zu einer Ablehnung führen.