Stundenverrechnungssatz Handwerk

Der Stundenverrechnungssatz ist im Handwerk der Preis, der dem Kunden bzw. Auftraggeber pro Stunde in Rechnung gestellt wird. Ein Stundenverrechnungssatz Handwerk muss von der Auftragskalkulation unterschieden werden. Letztere setzt sich aus den Posten Material und Arbeitslohn zusammen. Die Berechnung des Stundensatzes (Stundenverrechnungssatz) wird aus dem Stundenlohn, den Lohnnebenkosten und den für das Unternehmen jährlich anfallenden Kosten (betriebliche Gemeinkosten) berechnet. Auch ein Gewinn sowie die Mehrwertsteuer müssen einbezogen werden. Zudem muss bei der Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes die Anzahl der fakturierungsfähigen Stunden berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Daten für den Stundenverrechnungssatz Handwerk

Stundenlohn und Lohnnebenkosten

Nicht nur der Stundenlohn, den der Mitarbeiter für seine Arbeit beim Kunden vor Ort erhält muss durch den Stundenverrechnungssatz gedeckt werden. Auch die Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung etc.) müssen bei der Berechnung des Stundensatzes berücksichtigt werden.

Betriebliche Gemeinkosten

Miete, Pacht, Energiekosten, KFZ-Kosten, Kosten für Mitarbeiter, die nicht direkt die Gewinne erwirtschaften wie Angestellte in der Verwaltung (unproduktiver Anteil der Mitarbeiter) – derartige Posten gehören zu den betrieblichen Gemeinkosten, die ebenfalls mit dem Stundensatz gedeckt werden müssen. Sämtliche Fixkosten des Handwerksbetriebs müssen für die Berechnung der Gemeinkosten aufgestellt und zusammengerechnet werden. Etablierte Unternehmen legen der Berechnung in der Regel das letzte Geschäftsjahr zu Grunde. Gründer können mit Plansätzen arbeiten.

Gemeinkosten:

Personal-Gemeinkosten

  • unproduktiver Anteil der Mitarbeiter
  • Betriebsgenossenschaftsbeiträge
  • Andere Personalkosten

Weitere betriebliche Gemeinkosten bestehen z.B. aus Kosten für

  • Miete, Pacht
  • Strom
  • Fahrzeuge
  • Versicherungen
  • Werbung, Marketing
  • Reisen
  • Unternehmerlohn
  • Ertragssteuern
  • Betriebssteuern

Verfügbare Arbeitszeit

Für die realistische Berechnung eines Stundenverrechnungssatz Handwerk muss kalkuliert werden, wie viel produktive Arbeitszeit ein Mitarbeiter im Jahr leisten kann. Hierfür müssen zunächst die Anwesenheitszeiten berechnet werden, denn nicht an allen Tagen im Jahr ist ein Mitarbeiter anwesend. Hier müssen Wochenenden und Feiertage ebenso abgezogen werden wie Urlaubstage. Zudem müssen Tage für Fort- und Weiterbildungen sowie mögliche Fehltage wie z.B. bei Erkrankung eines Mitarbeiters eingeplant werden.

Anschließend ist zu bedenken, dass die errechnete Anwesenheitszeit nicht der produktiven Zeit entspricht, die für die direkte Bearbeitung von Aufträgen zur Verfügung steht. Die sogenannten unproduktiven Zeiten, die Beispielsweise für die Fahrt zum Kunden oder für Verwaltungsarbeit oder Vorbereitungen des Auftrags genutzt wird, muss von den jährlichen Anwesenheitszeiten abgezogen werden. Erst so ergibt sich die produktive Jahresarbeitszeit. Produktive Zeiten der Mitarbeiter liegen für gewöhnlich zwischen 70 und 80 Prozent.

Zuschläge

Bei der Berechnung des Stundenverrechnungssatzes sind des Weiteren diverse Zuschläge zu berücksichtigen. Diese können in künftigen Lohnerhöhungen bestehen, in Gewinnzuschlägen und/oder Skonti und Rabatte für die Kunden.

Berechnung des Stundensatzes Handwerk

Die Gemeinkosten des Unternehmens plus Stundenlohn und Lohnnebenkosten ergeben die Gesamtkosten. Diese werden zunächst auf die produktiven Stunden aufgeteilt.

Mit dem auf diese Weise erhaltenen Betrag sind lediglich die Kosten gedeckt. Um einen Gewinn zu erwirtschaften, muss auf diesen Stundenverrechnungssatz noch eine Gewinnmarge aufgeschlagen werden. Hier kann eine Orientierung an den marktüblichen Preisen von Vorteil sein. Zudem sollten Zuschläge für Rabatte oder Ähnliches in die Kalkulation einbezogen werden.

Bei vielen Betrieben ist es üblich, das Kosten wie Materialkosten, manchmal auch Kosten für die Anfahrt zum Kunden, dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden. Durch diese Kosten erhöhen sich damit nicht die Gesamtkosten.

Muss für einen Auftrag ein Subunternehmen hinzugezogen werden, werden die hierdurch entstehenden Kosten in der Regel in die Gesamtkosten miteinbezogen.

 

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