Staplerschein Kosten

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Flurfördermittelschein Kosten
Das kostet der Flurfördermittelschein

Staplerschein ist eigentlich nur der umgangssprachliche Ausdruck für den sogenannten Flurfördermittelschein. Der Flurfördermittelschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Gabelstablern und weiteren Flurförderzeugen. Kosten für einen Gabelstapler Führerschein bestehen vor allem aus den Kursgebühren für Fahrunterricht und Prüfung. Damit liegen die Staplerschein Kosten in einem Bereich zwischen 150 und 300 €.

Wird der Staplerschein beruflich benötigt, kommt in der Regel der Arbeitgeber für die anfallenden Kosten auf. Wer arbeitssuchend ist, bekommt die Kosten unter Umständen vom Arbeitsamt erstattet.

Staplerschein Kosten – das kostet ein Staplerscheinkurs

Wer einen Gabelstapler fahren und bedienen möchte, braucht dafür eine spezielle Fahrerlaubnis. Mit dieser Fahrerlaubnis sind Kosten verbunden, die hauptsächlich aus der Gebühr für den Unterricht bestehen. Denn die Voraussetzung für den Erhalt eines Staplerscheins ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung mit abschließender theoretischer und schriftlicher Prüfung. In der Regel wird die Schulung zum Staplerfahren in einem Wochenendkurs absolviert. Je nach Anbieter liegen die Kosten für einen solchen Kurs zwischen 150 und 300 €.

Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber

Wer den Staplerschein für seine aktuelle Arbeit benötigt, der bekommt die hierfür anfallenden Kosten meist vom Arbeitgeber erstattet. Bei größeren Unternehmen, die mehrere Angestellte zu Staplerfahrern ausbilden lassen, lohnt es sich, diese Gruppenweise zu einem Kurs anzumelden. Der Tarif für Gruppenunterricht ist oftmals im Verhältnis günstiger als Unterricht für Einzelpersonen.

Kostenerstattung durch das Arbeitsamt

Eine Pflicht, die Kosten für einen Staplerschein bei Arbeitssuchenden zu übernehmen, besteht von Seiten der Agentur für Arbeit nicht. Damit liegt die Kostenübernahme für diesen speziellen Führerschein in der Regel im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Hier kommt es nicht zuletzt darauf an, für eine Kostenübernahme glaubhaft versichern zu können, dass sich die beruflichen Chancen durch einen Staplerschein verbessern oder dass man eine bestimmte Arbeit nur mit einem Staplerschein bekommt.

Kosten für die jährliche Unterweisung

Wer bereits einen Führerschein für den Gabelstapler hat, muss an einer jährlichen Unterweisung zur Auffrischung des Führerscheins teilnehmen. Diese wird durch den Arbeitsschutz bestimmt. Auch die jährliche Unterweisung muss von offizieller Stelle durchgeführt werden und ist mit Gebühren verbunden. Diese liegen gewöhnlich in einem Bereich zwischen 50 und 100 €. Auch diese Kosten werden in der Regel vom Arbeitnehmer übernommen, wenn der Mitarbeiter auch weiterhin an Flurförderzeugen eingesetzt werden soll.

Um die körperliche Eignung zu gewährleisten wird die Durchführung einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung gemäß BGI I 504-25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ empfohlen.

Staplerschein – wo?

Der Staplerschein kann an verschiedenen Stellen erworben werden, so bei zertifizierten IAG-Ausbildungsbetrieben, bei Organisationen wie dem TÜV oder der DEKRA, bei Händlern von Flurförderzeugen oder auch bei freiberuflichen Ausbildern. Letztere findet man zum Beispiel bei überbetrieblichen sicherheitstechnischen Diensten.

Rechtliche Regelungen und Voraussetzungen für den Staplerschein

In Deutschland wird das Führen von Flurfördermitteln nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 301 bis 001 geregelt.

Voraussetzungen für das Führen eines Gabelstaplers sind ein Mindestalter von 18 Jahren, eine schriftliche Beauftragung des Unternehmens zum Führen des Flurfahrzeugs und eine Unterweisung im Bedienen des Fahrzeugs. Des Weiteren sind die körperliche und geistige Eignung sowie ein Nachweis über die Befähigung vorausgesetzt.

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