Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag für Unternehmer

Rundfunkbeitrag für UnternehmerWer ein Unternehmen gründen will, muss wie Privatpersonen einen Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten. Dabei setzt sich die Höhe des Beitrages aus mehreren Komponenten zusammen, die im Folgenden aufgelistet sind.

Ein erster Baustein ist die Anzahl der Betriebsstätten und der Beschäftigten, die in diesen Stätten angestellt sind. Hinzu kommt die Anzahl der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge. Diese vervollständigen den Baukasten des Rundfunkbeitrages. Im Gegensatz zur alten Regelung für den Rundfunkbeitrag, wird von nun an nicht mehr zwischen Radio, Fernsehen oder Computer/Internet unterschieden. Es wird ein Pauschalbeitrag für alle Rundfunkrichtungen entrichtet.

Die Anzahl der Beschäftigten und der zu leistende Beitrag werden in einer Tabelle gestaffelt. Eine Betriebsstätte mit bis zu acht Beschäftigen zahlt 5,83 € pro Monat. Von neun bis zu 19 Beschäftigten pro Betriebsstätte, muss ein Beitrag in Höhe von 17,50 € bezahlt werden. Die genaue Staffelung ist hier zu finden:

Staffel Beschäftigte pro Anzahl der Beiträge Beitragshöhe pro Monat
Betriebsstätte

Staffel Beschäftigte/Betriebsstätte Anzahl Beiträge Beitrag / Monat (€)
1 0-8 1/3 5,83
2 9-19 1 17,50
3 20-49 2 35,00
4 50-249 5 87,50
5 250-499 10 175,00
6 500-999 20 350,00
7 1.000 – 4.999 40 700,00
8 5.000 – 9.999 80 1.400,00
9 10.000-19.999 120 2.100,00
10 ab 20.000 180 3.150,00

Quelle: rundfunkbeitrag.de

Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Person zu denjenigen, die beitragspflichtig sind, hinzu gerechnet wird. Ausnahmen bilden die Inhaberin oder der Inhaber des Unternehmens selbst, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Studierende dualer Studiengänge, Studien- und Rechtsreferendare, Personen, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, Medizinstudenten im Praktischen Jahr, Beschäftigte im Sonderurlaub, Personen, die im Ausland sozialversicherungspflichtig sind, ehrenamtlich tätige Personen oder auch Leiharbeiter. Für die zuletzt genannte Personengruppe ist die Leiharbeitsfirma zuständig.

Betriebsstätten, die ebenfalls beitragsfrei sind, sind solche, die keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen. Dies können Lagerhallen sein, aber auch Baustellencontainer oder Zelte, die nur vorübergehend aufgestellt sind und die keine feste Verbindung zur Hauptbetriebsstätte haben. Beitragsfrei sind auch Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken nachgehen.
Noch einmal zusammengefasst: Der Rundfunkbeitrag bemisst sich zu einem Teil aus den sozialversicherungspflichtigen Angestellten pro Betriebsstätte.

Rundfunkgebühren für UnternehmenDaneben kommt es ebenfalls darauf an, wie viele betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ein Unternehmen hat. Das erste betrieblich genutzte Fahrzeug je Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Kfz muss ein Beitrag in Höhe von 5,83 € verrichtet werden. Auf rundfunkbeitrag.de wird folgende Formel zur Errechnung des Beitrages angegeben: Die Summe der betrieblich genutzten Kfz minus der Summe der Betriebsstätten.

Sollte sich bezüglich der Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Kraftfahrzeuge etwas ändern, ist dies unverzüglich zu melden.

Personen, die eine Pension, Unterkunft oder sonstige Einrichtung unterhalten, die eine Übernachtungsmöglichkeit mit einschließen, haben ebenfalls eine bestimmte Regelung, an die sich gehalten werden muss. Die erste Übernachtungsmöglichkeit ist stets beitragsfrei, für jede weitere muss die Inhaberin oder der Inhaber einen Betrag in Höhe von 5,83 € bezahlen. Dabei wird ein vermietetes Zimmer auf dieselbe Art und Weise abgerechnet wie eine Ferienwohnung, ein Bungalow oder eine andere geschlossene Schlafunterkunft.

Da Pensionen, Hotels, Motels oder andere Einrichtungen dieser Art oftmals saisonale Öffnungszeiten haben, können Unternehmen, die mindestens drei Monate am Stück geschlossen sind, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen und durchsetzen.
Für freiberuflich tätige Menschen gilt ebenfalls eine besondere Regelung. Danach muss diese Gruppe von Personen lediglich einen Rundfunkbeitrag leisten. Das bedeutet, dass mit der Zahlung des privaten Beitrages auch die berufliche Tätigkeit abgedeckt ist. Allerdings muss ein Kraftfahrzeug, insofern es auch zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird, mit 5,83 € pro Monat angemeldet werden.

Eine Inhaberin oder ein Inhaber müssen den Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer ab dem ersten Tag eines Monats zahlen, in welchem eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug oder beides gewerblich genutzt werden.

Auf rundfunkbeitrag.de gibt es die Möglichkeit, den individuellen Beitrag errechnen zu lassen.

Zusammengetragen: Der Rundfunkbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer pro Betriebsstätte plus der Anzahl der gewerblich genutzten Fahrzeuge. Etwaige Ausnahmeregelungen zur Befreiung des Beitrages wurden genannt.

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