Die Mehrwertsteuer ist der etablierte Begriff für den rechtlichen korrekten Begriff Umsatzsteuer (USt). In den betreffenden Gesetzestexten und Verordnungen wird der Begriff Umsatzsteuer verwendet. Nach der Mehrwertsteuer wird man hier vergeblich suchen. Beide Begriffe werden aber trotzdem in diesem Text weiter synonym verwendet. Für alle Unternehmen – von den von der Umsatzsteuer befreiten Kleinunternehmen mal abgesehen – ist diese Steuerart ein ständiger Begleiter im Tagesgeschäft. Die Mehrwertsteuer wird als vielfältige Steuerart charakterisiert: Sie ist gleichzeitig indirekte Steuer, Gemeinschaftssteuer, Endverbrauchersteuer und Verkehrsteuer. Dazu kommt die Anwendung von zwei verschiedenen Steuersätze für unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen. Der volle Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland aktuell 19 Prozent. 7 Prozent Umsatzsteuer werden bei Produkten oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz fällig. Betroffen von der Umsatzsteuer sind fast alle Dienstleistungen und Waren, die ein Unternehmen anbietet.
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer braucht jedes Unternehmen.
Die zusätzlich zur eigentlichen Steuernummer vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist das Schlüsselelement im Umsatzsteuer-Kontrollverfahren, das nach Wegfall der Binnengrenzen das Steueraufkommen im europäischen Binnenmarkt sichern soll. Die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss beim Bundeszentralamt für Steuern gesondert beantragt werden. Einen Antrag auf die Erteilung einer USt-IdNr. nach §27a Umsatzsteuergesetz kann auf drei verschiedene Arten gestellt werden. Bei der Firmenneugründung (siehe Artikel Gewerbeanmeldung im Lexikon) kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch ein Kreuz im Antrag gleich mitbeantragt werden. Die Übermittlung der nötigen Daten übernimmt dann das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist der Online-Antrag auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt). Schriftliche Anträge und Anträge per FAX sind ebenfalls ans BZSt zu richten.
Welches Gesetz regelt die Umsatzsteuer?
Die Reglungen zur Umsatzsteuer finden sich im Umsatzsteuergesetz. Hier ist alles geregelt, was bei der Umsatzsteuer zu beachten ist. Es definiert die Leistungen für die die Mehrwertsteuer anfällt und für welche Leistungen oder Waren, die gegen Entgelt abgegeben werden, welcher Steuersatz gilt. Neben den innerdeutschem Waren- und Dienstleistungsverkehr sind über das UStG auch innergemeinschaftliche Erwerbe (Lieferung aus den EU-Ländern nach Deutschland) geregelt. Auch die Einfuhr ist mit den Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer abgedeckt. Darüber hinaus regelt das Umsatzsteuergesetz die weiteren Rahmenbedingungen. Ergänzt wird es durch die Umsatzsteuer-Richtlinien, die 1. Durchführungsverordnung zur 6. Richtlinie, die Verordnung (EWG) Nr. 218/92 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MwSt.), die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) sowie die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung.
Wer gilt als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?
Das UStG regelt in §2 den Unternehmerbegriff. Unternehmer ist danach jeder, der selbstständig eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt. Im Gegensatz zum Einkommenssteuergesetz kommt es bei der Definition von Unternehmen nicht darauf an, dass das Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Für die nachhaltige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ist die Erzielung von Einnahmen das entscheidende Merkmal.
Worauf fällt die Mehrwertsteuer an?
Hier passt der Name Umsatzsteuer deutlich besser. Denn tatsächlich wird die Umsatzsteuer für alle Umsätze fällig, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen im Unternehmensrahmen gegen Entgelt im Inland,
- Einfuhrumsätze und
- Umsätze aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb.
Diese Posten werden als steuerbare Umsätze bezeichnet. Wobei der Begriff besteuerbar den Sachverhalt besser darstellen würde.
Warum gibt es ein ermäßigten Satz bei der Mehrwertsteuer?
Der ermäßigte Steuersatz wurde ursprünglich eingeführt, um die Verbraucher bei bestimmten Waren zu entlasten. Das betrifft vor allem den Bereich der Lebensmittel. Für eine Vielzahl an Grundnahrungsmitteln werden nur 7 % Umsatzsteuer fällig. Im Bereich der Lebensmittel profitieren allerdings auch viele Produkte von der ermäßigten Mehrwertsteuer, die eigentlich nicht als Grundnahrungsmittel gelten. So muss der Endverbraucher auch für Hummer und Kaffee nur den ermäßigten Satz zahlen. Neben vielen Lebensmitteln profitieren auch Bücher und Zeitschriften, Blumen und Pflanzen, medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte und Kunstgegenstände sowie Sammlungsstücke vom ermäßigten Steuersatz. Die Liste der Gegenstände, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, umfasst insgesamt 54 Positionen mit teilweise umfangreichen Unterpunkten. Neben Gegenständen können auch Dienstleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Für alle Leistungen, die dem Urheberrechtsgesetz unterliegen, werden nur 7 % anstatt der 19 % Umsatzsteuer fällig. Das können Bilder, Grafiken, Zeitungsartikel, Broschüren und auch Texte sein. Ebenfalls mit nur 7 % werden Eintrittskarten für Museen, Konzerte, Theater, Filmvorführungen, Schwimmbäder und den Zirkus besteuert. Auch die Personenbeförderung unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.
Die Komplexität und die teilweise nicht nachvollziehbaren Zuordnungen führen immer wieder zu Gerichtsverfahren und der Forderung an die Politik, das System mit den zwei Mehrwertsteuersätzen zu überarbeiten.
Nimmt der Unternehmer die Mehrwertsteuer für das Finanzamt ein?
Die Umsatzsteuer wird auf fast alle Umsätze von Unternehmen im Inland fällig. Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Also kassiert der Unternehmer diese Steuer quasi für das Finanzamt. Allerdings kann er die Vorsteuer davon abziehen.
Was ist die Vorsteuer und warum dürfen Unternehmen die gezahlte Mehrwertsteuer mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen?
Die Vorsteuer sind alle Mehrwertsteuerzahlungen aus den Rechnungen anderer Unternehmen für das eigene Unternehmen. Dazu zählt die Mehrwertsteuer aus der Telefonrechnung genauso wie die aus der Rechnung für den PC oder andere Anschaffungen. Natürlich gilt dies auch für Materialien, Rohstoffe, Dienstleistungen und Handelswaren. Die Vorsteuer ist hier abzugsfähig, weil nur der Endverbraucher durch die Mehrwertsteuer belastet werden soll.
Kann sich ein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreien lassen?
Das Umsatzsteuergesetz ermöglicht die Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinunternehmen. Kleinunternehmen sind §19 UStG alle Selbstständigen, deren Umsatz im vergangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstieg und im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Unternehmen, die als Kleinunternehmen nach §19 UStG gelten, können allerdings nicht die Vorsteuer abziehen, da sie ja selbst keine Umsatzsteuer vereinnahmen.
Ergänzend zu diesen Informationen empfehlen wir Ihnen hier auch den Arikel Kleingewerbe im Unternehmerlexikon, der dieses Thema noch einmal sehr gut aufarbeitet.
Was bedeutet der Begriff Zahllast im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer?
Die Zahllast ist der Differenzbetrag zwischen von den Abnehmern erhaltenen und der von Unternehmen selbst gezahlten Umsatzsteuer, der ans Finanzamt abzuführen ist.
Wie oft muss die Umsatzsteuer dem Finanzamt gemeldet werden?
Das für die Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt vorgesehene Instrument ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie erfolgt entweder monatlich und vierteljährlich. Für Unternehmen wird die Umsatzsteuer so nicht für ein ganz Jahr auf einmal fällig, sondern kann über das Jahr verteilt in kleinen Beträgen gezahlt werden. Der Staat auf der anderen Seite ist damit vor einem kompletten Zahlungsausfall besser geschützt. Die Frist bei der monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist der 10. eines jeden Monats. Die quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nur möglich, wenn im Vorjahr weniger als 7.500 Euro Umsatzsteuer fällig waren. Existenzgründer müssen in den ersten 24 Monaten die Voranmeldung monatlich machen.
Bei der Selbstveranlagung der Umsatzsteuer berechnet der Unternehmer selbst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer. Diese wird mit dem Einreich der Umsatzsteuervoranmeldung fällig und muss an das Finanzamt gezahlt werden.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres müssen Unternehmen zusätzlich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung noch die abschließende Umsatzsteuererklärung abgeben. Dabei werden die bereits gezahlten Beträge angerechnet, sodass meist nur noch ein kleiner Betrag offen ist.
Wer seine Buchhaltung in Ordnung hat, dürfte mit der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Elster kaum Probleme haben. Die Rechnung lautet vereinnahmte Umsatzsteuer minus gezahlte Vorsteuer gleich Zahllast beim Finanzamt. Wer nur mit deutschen Abnehmern zu tun und nur wenige Buchungen pro Monat zu erledigen hat, kann hier durchaus das Geld für den Steuerberater sparen. Anders sieht es aus, wenn international gehandelt wird und auch Produkte und Dienstleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen verkauft werden oder gar Durchschnittssteuersätze angewendet werden müssen.
Warum nennt das Finanzamt die Mehrwertsteuer Umsatzsteuer?
Der Begriff Mehrwertsteuer ist kein rechtskonformer Begriff. Die korrekte Bezeichnung lautet Umsatzsteuer, auch wenn sich das Wort Mehrwertsteuer im alltäglichen Sprachgebrauch durchgesetzt hat.
Mehr Wissenswertes zur Umsatz- und Mehrwertsteuer
Die Besteuerung von Umsätzen begann im Jahr 1916 mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent auf alle Warenlieferungen. Dienstleistungen wurden ab 1918 besteuert. Seit dieser Zeit gibt es in Deutschland durchgehend eine Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer ist zusammen mit der Einkommenssteuer die wichtigste Steuerart zur Finanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden. Im Jahr 2012 stammte fast ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen von etwa 600 Milliarden aus der Umsatzsteuer (195 Milliarden).
Wie lang müssen die Rechnungen als Nachweis für Umsatzsteuer aufbewahrt werden?
Eingehende Rechnungen und gestellte Rechnungen müssen 10 Jahre sicher aufbewahrt werden. Es gilt: „Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden.“ – §14 Abs 1 Satz 2 UStG
Kann ich Besuch von der Steuerfahndung wegen der Umsatzsteuer bekommen?
Im Gesetz ist Umsatzsteuer-Nachschau (§27b UStG) verankert, die es Amtsträgern erlaubt, ohne Ankündigung während der Geschäftszeiten, Grundstücke und Räume zu betreten, um bestimmte Sachverhalte festzustellen.
Siehe auch Artikel Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuervorauszahlung, Zuflussprinzip und Abflussprinzip im Lexikon.