Kosten

Kosten im Unternehmerlexikon

Kosten im UnternehmerlexikonDer Begriff Kosten umfasst den Werteverbrauch, der dadurch verursacht wird, dass ein Unternehmen seiner betrieblichen Tätigkeit nachgeht. Gemeinsam mit dem ihnen gegenüberstehenden Wertezuwachs (Leistungen) geben sie Auskunft über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Die bei der Herstellung von Waren und Dienstleistungen entstehenden Kosten bilden die Ausgangsbasis von Preiskalkulationen (siehe ergänzend auch Artikel Preisbildung im Lexikon) und geben Auskunft darüber, ob und welche Prozesse im Unternehmen verändert werden müssen. In diesem Artikel wird der Kostenbegriff aus der Betriebswirtschaftslehre und zahlreiche mit diesem Begriff zusammenhängende Begriffe und Vorgänge beschrieben.

„Kosten senken!“, dieses Schlagwort ist stets in aller Munde. Der Staat möchte Kosten senken, daher kürzt er Subventionen. Wenn Betriebe von Kostensenkungen sprechen, sind häufig Personaleinsparungen nicht mehr weit. Vermieter erstellen jährlich die Nebenkostenabrechnung, und wer hat nicht auch schon einmal seine Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung deklariert? Wer Kosten spart, hat mehr im Geldbeutel, so scheint man es auf eine einfache Formel bringen zu können. Doch das ist nicht immer der Fall, und so auch nicht ganz richtig:

Die Höhe der verfügbaren Zahlungsmittel wird durch Einzahlungen (Zunahme) und Auszahlungen (Abnahme) bestimmt. Betrachtet man zudem noch Forderungen und Verbindlichkeiten eines Unternehmens, so wird dessen Geldvermögen durch Einnahmen (Zuflüssen von Geldmitteln und Forderungen) und Ausgaben (Abnahme von Geldmitteln und Aufnahme von Verbindlichkeiten) gebildet. Das Geldvermögen an sich sagt etwas über die Liquidität der Unternehmung aus, jedoch noch nichts über den Erfolg ihres Handelns.

Die Gewinn- und Verlustrechnung führt schon etwas näher an die betriebliche Tätigkeit heran: So bestimmt sich das Reinvermögen eines Unternehmens, das sich aus Geldvermögen und Sachmittelvermögen zusammensetzt, aus dem Verhältnis von Erträgen (Wertzugänge zum Reinvermögen) und Aufwendungen (Verminderung des Reinvermögens oder Werteverzehr). Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, unterschreiten sie sie, spricht man vom Verlust.

Nun können jedoch – um beim Beispiel der Steuererklärung zu bleiben – nicht alle Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Preis des überteuerten Hotels, in dem der letzte Urlaub verbracht wurde, interessiert das Finanzamt in der Regel genauso wenig wie die verkalkte Waschmaschine. Für die Einkommenssteuer sind nur Aufwendungen relevant, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Noch einmal die Definition von Kosten und Leistungen:

  • Kosten sind der Werteverzehr, der aus der betrieblichen Tätigkeit entsteht.</li
  • Werte, die als Folge der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden demgegenüber als Leistungen bezeichnet.

Der Teil der betrieblichen Buchführung (siehe hierzu auch Artikel Buchhaltung im Lexikon), der sich mit Kosten und Leistungen befasst, wird auch als kalkulatorische Rechnung oder Kosten- und Leistungsrechnung bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, Informationen über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens für Führungstätigkeiten bereitzustellen.

Wesentliche Begriffe in der Kostenrechnung sind:

  • Kostenarten: Welche Kosten sind entstanden? Beispiele hierfür sind Materialkosten, Personalkosten oder Portokosten.
  • Kostenstellen: Wo sind Kosten entstanden? Dies können verschiedene Produktionsbereiche sein, die Verwaltungsabteilung oder die Betriebsküche.
  • Kostenträger: Wofür sind Kosten entstanden? Hier werden die entstandenen Kosten den einzelnen Produkten des Unternehmens zugeordnet.

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung werden zunächst die Kostenarten den Kostenstellen zugeordnet, und im Anschluss auf die einzelnen Kostenträger verteilt.

Kostenartenrechnung

Die Aufgabe der Kostenartenrechnung ist zunächst eine Dokumentationsfunktion: Es werden die im Unternehmen anfallenden Kosten erfasst und zugeordnet. Je nach Kostenart unterscheidet man nach

  • der Art der Kostenverrechnung: Einzelkosten (direkt einem Kostenträger zurechenbar) oder Gemeinkosten (auf mehrere Kostenträger anteilig zu verteilende Kosten)
  • der Art der Kostenerfassung: Aufwandsgleiche Kosten (Kosten, die aus einem konkret realisierten Werteverzehr heraus entstanden) und kalkulatorische Kosten (Kosten, die aus rechnerischen Gründen einbezogen werden)
  • der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren: Materialkosten, Personalkosten, Steuern und Abgaben, Kapitalkosten
  • nach betrieblichen Funktionen: Beschaffungskosten, Fertigungskosten, Vertriebskosten oder Verwaltungskosten

Kostenstellenrechnung

Kostenstellen sind die Orte der Kostenentstehung. Üblich ist eine Gliederung nach Abteilungen, es kann aber auch gröber oder feiner aufgegliedert werden. In der Regel unterscheidet man

  • allgemeine Kostenstellen, deren Leistungen dem gesamten Betrieb zugutekommen. Als Beispiel sind hier die Strom- und Wasserversorgung oder soziale Einrichtungen des Betriebes zu nennen.
  • Materialstellen, denen die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zugeordnet werden
  • Fertigungsstellen. Dies sind die Stellen, an denen die eigentliche Leistung des Unternehmens erstellt wird. Ihnen werden die Lohnkosten der Fertigung zugeordnet.
  • Verwaltungsstellen befassen sich mit der Administration des Unternehmens. Zu ihnen gehören die Geschäftsführung und die Personalverwaltung.
  • Vertriebsstellen sind mit dem Absatz der fertigen Produkte betraut. Zu ihnen gehören die Marketingabteilung und der Verkauf.

Weiterhin wird im Rahmen der Kostenstellenrechnung zwischen Hilfskostenstellen, Hauptkostenstellen und Nebenkostenstellen unterschieden. Haupt- und Nebenkostenstellen verrechnen ihre Kosten direkt auf einen Kostenträger, die auf Hilfskostenstellen entstehenden Kosten werden entsprechend ihres Anteils am fertigen Produkt auf die einzelnen Kostenträger umgelegt. Die Umlage dieser Gemeinkosten erfolgt in der Regel über einen Betriebsabrechnungsbogen.

Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation)

Die Aufgabe der Kalkulation ist es, die Herstellungskosten des einzelnen Produktes zu ermitteln. Hiermit werden verschiedene Ziele verfolgt:

  • Bereitstellung von Informationsmaterial für die Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzierung
  • Planung und Kontrolle des Unternehmenserfolges während einer bestimmten Periode
  • Schaffung einer Basis für die Preisgestaltung

In die Kostenträgerstückrechnung werden neben den aus den Einzel- und Gemeinkosten bestehenden Grundkosten auch kalkulatorische Kosten aufgenommen:

  • Kosten, die einen „echten“ Werteverzehr im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit darstellen, werden auch als Zweckaufwand oder Grundkosten bezeichnet.
  • Kosten, die aus rein rechnerischen Gründen erfasst werden, tragen die Bezeichnung kalkulatorische Kosten. Kalkulatorische Kosten umfassen die sogenannten Anderskosten, die in der Kosten- und Leistungsrechnung mit einem anderen Wert angesetzt werden als in der Bilanz. Hierzu gehören kalkulatorische Abschreibungen oder kalkulatorische Wagnisse. Sie umfassen darüber hinaus kalkulatorische Zusatzkosten, zu denen kalkulatorische Eigenkapitalzinsen (siehe hierzu auch Artikel Eigenkapital im Lexikon), der kalkulatorische Unternehmerlohn oder kalkulatorische Mieten gehören.

Kalkulatorische Kosten dienen dazu, ein realitätsnäheres Bild des unternehmerischen Aufwandes zu erstellen, um bessere Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.

Unternehmer stehen stets vor der Entscheidung, ob sie für die Produktion eigene Mittel (Eigenkapital, eigene Gebäude, die eigene Arbeitskraft) nutzen, oder auf fremdes Kapital (Kredite, angemietete Gebäude, Personal) zurückgreifen. Bei dieser Entscheidung muss auch der Wert der Eigenleistung adäquat berücksichtigt werden: Das selbst genutzte Gebäude kann nicht anderweitig vermietet werden, das eingesetzte Eigenkapital könnte anderenfalls zinsbringend angelegt werden. Und auch für die eigene Arbeitskraft muss ein adäquater Lohn angesetzt werden. Diese Überlegungen fließen als kalkulatorische Miete, kalkulatorische Eigenkapitalzinsen oder kalkulatorischer Unternehmerlohn in die Vergleichsberechnung mit ein.

Es stehen verschiedene Kalkulationsmethoden zur Verfügung:

  • Divisionskalkulation
  • Äquivalenzziffernkalkulation
  • Summarische Zuschlagskalkulation
  • Differenzierende Zuschlagskalkulation

Bei den bisher beschriebenen Kalkulationsmethoden werden alle in einer Periode angefallenen Kosten dem einzelnen Kostenträger zugeordnet. Sie wird daher auch als Vollkostenrechnung bezeichnet. Demgegenüber unterscheidet die Teilkostenrechnung zwischen variablen und fixen Kosten:

  • Fixe Kosten (siehe Eintrag Fixkosten im Lexikon) fallen unabhängig von der Produktionsmenge an. Hierzu gehören beispielsweise die Lagermiete oder Versicherungsgebühren.
  • Variable Kosten (siehe entsprechend auch Artikel variable Kosten im Unternehmerlexikon) verändern sich mit der Produktionsmenge. In der Regel steigen sie bei höherer Ausbringungsmenge und sinken bei fallender Produktion. Hierzu gehören Materialkosten oder Frachtkosten.

Kostenbegriff in der Betriebswirtschaft, bzw. Betriebswirtschaftslehre (BWL)Im Rahmen der Kostenkalkulation werden die fixen Kosten auf die hergestellten Produkte verteilt. Da diese mit zunehmender Produktionsmenge (Losgröße) sinken, spricht man auch von einer Fixkostendegression oder Losgrößendegression.

Die Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten ermöglicht wichtige unternehmerische Entscheidungen, die durch die Deckungsbeitragsrechnung (siehe Artikel zum Thema Deckungsbeitrag im Lexikon) vorbereitet werden:

Der Deckungsbeitrag stellt den Teil des Erlöses dar, der zur Deckung der fixen Kosten des Unternehmens notwendig ist. Dieses Wissen dient

  • der Bestimmung der Preisuntergrenze bei gegebener Absatzmenge, um Verluste zu verhindern
  • der Bestimmung der Mindestabsatzmenge bei vom Markt vorgegebenen Preisen
  • der Optimierung des Produktionsprogramms

Istkostenrechnung und Plankostenrechnung

Die vorherigen Ausführungen bezogen sich stets auf die Erfassung und Zuordnung von Kosten, die in der Vergangenheit angefallen sind. Sie sind in ihrer tatsächlichen Höhe bekannt und werden ohne Veränderung in die Kostenrechnung übernommen. Hierbei handelt es sich um die Istkostenrechnung.

Um das Unternehmen wirksam steuern zu können, ist es jedoch notwendig, den Blick in die Zukunft zu richten. Bezogen auf den betrieblichen Werteverzehr übernimmt diese Aufgabe die Plankostenrechnung:

Für die kommende Geschäftsperiode – meist handelt es sich dabei um ein Jahr – werden die erwarteten Kosten zusammengetragen und den einzelnen Produktarten (sofern es sich um Einzelkosten handelt) oder Kostenstellen (soweit es sich um Gemeinkosten handelt) zugeordnet. Diese Kostenplanung beruht ausschließlich auf der betrieblichen Planung. Am Ende einer Geschäftsperiode erfolgt die Kostenkontrolle und Abweichungsanalyse. Differenzen zwischen Plan- und Istkosten resultieren entweder aus

  • aus Preisabweichungen
  • aus Beschäftigungsabweichungen oder
  • aus Verbrauchsabweichungen, die aus einem Mehr- oder Minderverbrauch gegenüber der vorgenommenen Planung resultieren.

Ein Kostenstellenleiter hat auf Preis- und Beschäftigungsabweichungen keinen Einfluss. Er hat daher nur die Verantwortung für Abweichungen des Verbrauches zu tragen.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen die Artikel Amortisation, Restbuchwert und GWG in unserem Lexikon

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