Kosten Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung Kosten
Gewerbeanmeldung Kosten
Das kostet eine Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes entstehen verschiedene Kosten. Hier sind vor allem die Gebühren für die Anmeldung an sich bzw. für den Erhalt des Gewerbescheins zu nennen. Diese Kosten sind abhängig vom Standort des Unternehmens, da es in Deutschland keine einheitliche Regelung für die Kosten der Gewerbeanmeldung gibt. In der Regel zahlt man für den Erhalt eines Gewerbescheins zwischen 15 und 65 Euro. Weitere Kosten Gewerbeanmeldung: Weitere Kosten für die Gewerbeanmeldung hängen beispielsweise von der Rechtsform des Gewerbes sowie der Art des Gewerbes ab.

Kosten Gewerbeanmeldung – wer muss zahlen?

Jeder, der den „selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes“ (GewO § 14) betreibt, ist zur Meldung seines Unternehmens beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt verpflichtet (Gewerbeordnung § 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung).  Damit muss auch jeder Gewerbetreibende mindestens die Anmeldegebühren für sein Gewerbe bezahlen – unabhängig von Art und Größe des Unternehmens. Doch wer genau gilt als gewerbetreibend?

Als gewerbetreibend gilt nach dem BGH jeder Selbständige, der eine auf Dauer angelegte und nach außen erkennbare Tätigkeit mit dem Ziel Gewinn zu erwirtschaften ausübt.

Dabei ist selbständig, wer kein Arbeitnehmer ist oder sich in einem Angestelltenverhältnis befindet und im Namen Dritter oder im eigenen Namen Geschäfte tätigt. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit schließt die Selbständigkeit somit nicht aus.

Mit einer dauernden Tätigkeit ist gemeint, dass gleichartige Geschäfte immer wieder abgewickelt werden. Wer nur gelegentlich Geschäfte betreibt, gehört also auch nicht zur Gruppe der Gewerbetreibenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Tätigkeit zeitlich nicht begrenzt sein darf um als Gewerbe zu gelten. So betreibt auch, wer eine länger andauernde einmalige Veranstaltung organisiert ein Gewerbe. Vorsicht: Hier können die Übergänge fließend sein. Ab wann zum Beispiel die gelegentlichen Verkäufe über Ebay zum Gewerbe werden, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.

Nach außen erkennbar ist eine Tätigkeit, wenn ein Unternehmen bzw. ein Einzelunternehmer wirtschaftlich handelt, am Marktgeschehen teilnimmt und Kunden oder Auftraggeber die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen. Wer beispielsweise nur für den Eigenbedarf produziert, gilt nicht als gewerbetreibend.

Die Gewinnerzielung muss beabsichtigt sein, muss dabei jedoch nicht automatisch eintreten. Auch wer mit seiner gewerblichen Tätigkeit zunächst keine Gewinne erzielt, muss sein Gewerbe dennoch anmelden.

Von den Gewerbetreibenden werden vor allem die sogenannten Freien Berufe abgegrenzt. Freiberufler sind beispielsweise selbständige Künstler, Journalisten sowie Rechtsanwälte oder Ärzte.

Das kostet der Gewerbeschein

Um einen Gewerbeanmeldungsschein – meist kurz Gewerbeschein genannt – zu erhalten und damit offiziell ein Gewerbe betreiben zu dürfen, muss die gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt bzw. bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder dem Ordnungsamt angemeldet werden. Im Rahmen der Anmeldung sind Gebühren zu zahlen, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen können. So ist der genaue Betrag der Gebühren abhängig vom Unternehmensstandort. Für gewöhnlich belaufen sich die Kosten für den Gewerbeschein auf Beträge zwischen 15 und 65 Euro. Die konkreten Kosten für die Gebühren (Kosten Gewerbeanmeldung) kann man in der Regel auf der Homepage der zuständigen Behörde einsehen. Auch das für die Anmeldung notwendige Formular kann man hier herunterladen.

Inzwischen ist es bei den meisten Gemeindeverwaltungen üblich, einen Onlineservice für die Beantragung des Gewerbescheins anzubieten. Für die Onlineanmeldung des Gewerbes werden meist geringere Gebühren fällig als bei der Anmeldung vor Ort.

Unabhängig sind die Gebühren übrigens von der Rechtsform des Unternehmens. Ein Einzelunternehmer zahlt die gleichen Anmeldegebühren wie eine GmbH.

Kosten Gewerbeanmeldung – weitere Kosten

Neben den Gebühren, die bei der Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbeamt zu zahlen sind, fallen unter Umständen weitere Kosten im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung an. Nicht selten werden noch vor der Anmeldung bzw. zur Anmeldung bestimmte Unterlagen benötigt, damit das Gewerbe anerkannt wird. Beispielsweise brauchen Gewerbetreibende in Heil- und Pflegeberufen eine besondere Genehmigung für die Ausübung ihrer Tätigkeit. Andere Gewerbe erfordern ein polizeiliches Führungszeugnis.

Ummeldung und Abmeldung des Gewerbes

Nicht nur die Anmeldung des Gewerbes, auch Ummeldung und Abmeldung sind Pflicht. Eine Ummeldung ist beispielsweise im Falle eines Umzugs des Unternehmens an einen anderen Standort notwendig. Auch hier fallen Gebühren an, die von Ort zu Ort verschieden – im Durchschnitt jedoch günstiger als die Anmeldegebühren sind. Mancherorts ist die Ummeldung sogar gebührenfrei. Auch die Abmeldung des Gewerbes ist häufig kostenlos.

Gewerbeanmeldung Bußgelder

Die – bei uns in Deutschland verhältnismäßig geringen – Gebühren für die Anmeldung des Gewerbes zu sparen, lohnt sich nicht. Denn die Anzeige des Gewerbes ist Pflicht. Ebenso die Meldung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Wer sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß anmeldet, muss mit der Zahlung eines Bußgeldes rechnen. Und dies liegt meist deutlich höher als die Anmeldegebühren. Auch wird das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangen. Diese wird auf einer rückwirkenden Einkommensschätzung veranschlagt, die meist zugunsten des Finanzamt und zum Nachteil des Gewerbetreibenden ausfällt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert