In der Ökonomie bezeichnet man mit Import die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland. Im internationalen Vergleich gesehen ist Deutschland nach den USA und der Volksrepublik China der drittgrößte Importeur weltweit. Gleichzeitig ist die Bundesrepublik nach China aber auch der zweitgrößte Exporteur. Das Gegenstück zum Import ist der Export, also die Ausfuhr von Waren oder Dienstleistungen ins Ausland. Beide Posten zusammen bilden die Handelsbilanz. Werden mehr Waren importiert als exportiert, spricht man von einer negativen Handelsbilanz, überwiegen dagegen die Exporte, ist die Handelsbilanz positiv, wie es bei Deutschland der Fall ist.
Nicht jede Einfuhr ist ein Import
Auch wenn im alltäglichen Sprachgebrauch jede Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland als Import bezeichnet wird, trifft das in der Praxis nicht immer zu. Die Mitgliedsstaaten der EU bilden ein einheitliches Zollgebiet. Warenbewegungen zwischen ihnen zählen nicht zum Import beziehungsweise Export, sondern zum sogenannten „Intrahandel”. Wird zum Beispiel ungarische Salami oder italienischer Wein nach Deutschland verbracht, handelt es sich nicht um Import im ökonomischen Sinn, weil die Waren aus einem Mitgliedsland der EU stammen. Für diese Warenbewegungen gelten dieselben Regeln wie für die zwischen verschiedenen Bundesländern.
Kann man importieren, was man möchte?
Deutschland verfolgt grundsätzlich eine liberale Handelspolitik, die die Warenströme zwischen den einzelnen Ländern möglichst wenig behindert. Bis auf Ausnahmen kann die Mehrzahl der Waren und Güter frei importiert werden. Nur in wenigen Fällen besteht ein striktes Importverbot, beispielsweise wenn es sich um vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten handelt oder um Produkte, die daraus hergestellt werden (Wildleder, Pelze, Elfenbein und ähnliches). Gleiches gilt auch für Drogen. Bei anderen Produkten ist eine Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) notwendig, weil es für diese Warengruppen Mengenbegrenzungen (Kontingente) gibt. Das trifft auf folgende Waren zu:
- Textilien und Bekleidung
- Eisen und Stahl
- Schuhe aus Vietnam
- Porzellanwaren und Keramik aus der Volksrepublik China
Einfuhrbeschränkungen gelten auch bei vielen landwirtschaftlichen Produkten, um die Landwirtschaft der EU-Länder vor Billigimporten aus Drittländern zu schützen. Die strikteste Form der Importkontrolle ist das Einfuhrverbot. Daneben werden Einfuhrquoten festgelegt und Einfuhrzölle erhoben. Früher waren die durch den Zoll eingetriebenen Gelder eine wichtige Quelle der Staatseinnahmen. Heute dienen sie auch anderen Zwecken, darunter die Regulierung der Warenbewegung und der Schutz des Binnenmarktes.
Welche Vorschriften gelten für den Import von Waren?
Das hängt ganz von der Art der Waren ab, die eingeführt werden sollen. Hierbei sind eine ganze Reihe von Dokumenten erforderlich sowie unter Umständen Abgaben wie Steuern oder Einfuhrzölle zu entrichten. Die genauen Regelungen können im Außenwirtschaftsrecht oder den Zoll- und Steuervorschriften nachgelesen werden. Der Zoll sowie verschiedene Industrie- und Handelskammern veröffentlichen Merkblätter für den Import unterschiedlicher Waren und Dienstleistungen. Diese Broschüren und Merkblätter dienen jedoch lediglich zur allgemeinen Orientierung und können ein persönliches Gespräch bei der zuständigen Handelskammer oder der Zollverwaltung nicht ersetzen. Vorschriften, die den Import von Waren und Dienstleistungen betreffen, können sich oft kurzfristig ändern oder Sonderregelungen in Kraft gesetzt oder wieder gestrichen werden. Die Mitarbeiter der Zollverwaltung und der Handelskammer sind ständig auf dem neuesten Stand.
Wer ist für die Qualität der importierten Waren zuständig?
Die Einhaltung aller Vorschriften ist insbesondere darum wichtig, weil der Importeur die volle Verantwortung für alle Produkte trägt, die er aus Staaten einführt, die nicht zur EU gehören. Diese grundsätzliche Regel gilt nur dann nicht, wenn der Produzent selbst einen Beauftragten mit einer Vollmacht ausgestattet hat, die es ihm erlaubt, in seinem Namen zu handeln. Natürlich kann der Importeur nicht selbst die eingeführten Produkte auf sicherheitstechnische Mängel prüfen beziehungsweise prüfen lassen, aber er hat darauf zu achten, dass die Produkte über eine CE-Kennzeichnung und Maschinen über eine EG-Konformitätserklärung verfügen. Maschinen und Geräten muss eine verständliche Gebrauchsanleitung oder Betriebsanweisung beiliegen, die in der jeweiligen Sprache des Importlandes verfasst ist. Schöpft der Importeur Verdacht, dass Produkte nicht den gesetzlichen oder sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen, hat er seine Vermutung sofort den zuständigen Marktaufsichtsbehörden mitzuteilen und sein Bestes zu tun, um die betreffenden Waren aus dem Verkehr zu ziehen. Der Verkauf solcher mangelhafter Güter ist verboten, weil den Verbrauchern daraus ein Schaden entstehen könnte.
Prinzip der Eigenverantwortung
Sowohl der Reisende, der Waren aus dem Ausland – insbesondere aus Nicht-EU-Ländern – einführt, als auch der Importeur, der sie aus kommerziellen Gründen importiert, müssen sich vorher über die geltenden Vorschriften und Zollbestimmungen informieren und sich darum kümmern, dass alle notwendigen Dokumente und Genehmigungen vorliegen und die Waren den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Verbraucherschutz hat in Deutschland und der gesamten EU oberste Priorität und Waren, die gegen Vorschriften aus diesem weit gefächerten Bereich verstoßen, dürfen nicht nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land importiert werden. Im Zweifel ist es immer besser, den Rat von Experten einzuholen anstatt unnötige Risiken in Kauf zu nehmen, die unter Umständen zu hohen Geldbußen oder langwierigen und teuren Gerichtsprozessen führen können.