Jedes Unternehmen startet seine Geschäftstätigkeit mit dem Ziel, einen Gewinn zu erzielen. Ausnahmen bilden nur gemeinnützige Organisationen und Vereine, in denen andere Ziele im Vordergrund stehen.
Betriebswirtschaftlich wird der Gewinn als Differenz zwischen den Erlösen und den dafür notwendigen Aufwendungen betrachtet. Dafür muss diese Differenz positiv sein, ein negativer Wert wird als Verlust bezeichnet. Für alle buchführungspflichtigen Unternehmen wird die Berechnung des Ergebnisses in einem vorgegebenen Schema, der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz auch GuV) vorgenommen. Kleine Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn nur mit Hilfe einer Einnahme-Überschussrechnung (kurz EÜR).
Die Gewinn- und Verlustrechnung als Grundlage für die Gewinnverteilung
Der Gewinn oder Verlust (siehe auch Artikel Betriebsergebnis im Lexikon) einer Unternehmung wird im Rahmen des Jahresabschlusses am Ende eines Wirtschaftsjahres ermittelt. Daran sind nicht nur die Unternehmensinhaber interessiert, sondern auch eventuell beteiligte Gesellschafter, Aktionäre, Banken und vor allem das Finanzamt. Der im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelte Gewinn steht dem Unternehmen zur Verfügung, um
- eine private Entnahme zu tätigen
- eine Ausschüttung an Beteiligte, wie etwa einer Dividende an Aktieninhaber, vorzunehmen
- weitere Investitionen (siehe auch Artikel Investment im Lexikon) zu beginnen
- Schulden zu tilgen
- Steuern zu zahlen
Der ausgewiesene Gewinn bildet die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer sowie die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung sind die verschiedenen Interessen der Unternehmensinhaber und der Beteiligten zu berücksichtigen. Um eine hohe Steuerbelastung zu vermeiden, soll der Gewinn oft so niedrig wie möglich ausgewiesen werden. Damit kann aber weniger Gewinn an die Gesellschafter oder Aktionäre ausgeschüttet werden.
Über die Verwendung des Gewinnes entscheidet die Unternehmensleitung. Entsprechend der vorliegenden Gesellschaftsverträge bei Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. bei der GmbH oder der GbR oder der AG ) haben beteiligte Personen oder Gremien ein Mitspracherecht.
Gesetzliche Grundlage für die GuV: das Handelsgesetzbuch
Um eine korrekte Besteuerung des Betriebes zu gewährleisten und die Interessen der Gläubiger und Beteiligten der Unternehmen zu schützen gibt es in Deutschland strenge Vorschriften für die Buchführungspflicht und die Erstellung des Jahresabschlusses. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind im Handelsgesetzbuch verankert. Verbindlich sind diese Vorschriften für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen, also für alle Kaufleute sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften. Im Paragraph 242 HGB wird neben der Bilanz die Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses genannt und die GuV gleichzeitig als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Jahres definiert.
Für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften wird das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung dann im Paragraph 275 HGB genau festgelegt. Dieses Korsett der Gewinnberechnung ist damit in der Regel für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), für jede GmbH und Co. KG sowie für die OHG gültig. Je nach Größe und Umsatz der Unternehmen gibt es einige Erleichterungen, die in § 276 HGB nachgelesen werden können. Einzelne Begriffe der Gewinn- und Verlustrechnung werden dann im anschießenden Paragraph 277 HGB noch einmal erläutert.
Das Schema der Gewinn- und Verlustrechnung
Für das Gesamtkostenverfahren, das in Deutschland in den meisten Unternehmen angewendet wird, ergibt sich das folgende Schema. Die Auflistung der Einzelpositionen für eine GuV nach Umsatzkostenverfahren ist nur in wenigen Punkten anderes, sie kann im Handelsgesetzbuch §275 nachgelesen werden.
Die Organisation der GuV
In der laufenden Buchhaltung des Betriebes werden alle Geschäftsvorfälle auf den entsprechenden Sachkonten verbucht. Dabei werden Bestandskonten über die Bilanz abgeschlossen. In die Gewinn- und Verlustrechnung fließen dann alle Erfolgskonten ein. Dazu gehören die verschiedenen Erlöskonten sowie die einzelnen Kostenkonten. Je detaillierter der genutzte Kontenrahmen in der Buchhaltung ist, desto leichter fällt die Auswertung der Daten. Die Optimierung des Gewinns ist eines der Hauptziele des betrieblichen Managements. Daher ist es in der Praxis üblich, die GuV nicht nur im Jahresabschluss, sondern sogar monatlich auszuwerten. Die dafür benötigten Daten lassen sich aus der Buchhaltung leicht ermitteln. Intelligente Buchhaltungsprogramme stellen eine monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (siehe auch Artikel BWA im Unternehmerlexikon) auf Knopfdruck zur Verfügung. Viele dieser Auswertungen orientieren sich im Aufbau an die Gewinn- und Verlustrechnung, am bekanntesten ist die BWA der Datev. Im Rahmen eines regelmäßigen Reportings an Gesellschafter oder Kreditgeber wird sie regelmäßig von der Unternehmensleitung verlangt. Solch eine BWA ist im Grunde nach nichts anderes als eine Monats-GuV, obwohl häufig die Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse nicht berücksichtigt werden. Sinnvoll sind auch Vergleiche mit dem Vormonat oder mit dem Monat des Vorjahres, die ausgedruckt werden können. Damit lassen sich Fehlentwicklungen in der betrieblichen Praxis schnell erkennen. Zum Ende eines Geschäftsjahres können auch betriebswirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, die den Gewinn noch beeinflussen können.
Die Höhe des jährlichen Gewinns kann durch die Auslegung der handelsrechtlichen oder steuerlichen Vorschriften durchaus gestaltet werden. Stellschrauben der Gewinn- und Verlustrechnung sind vor allem die Abschreibung sowie die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse (Tipp: Lesen Sie auch den Artikel Kalkulatorische Abschreibung im Lexikon). Möglichkeiten, um den Gewinn eines Jahres noch zu verringern, sind zum Beispiel das Vorziehen von notwendigen Reparaturen oder Wartungen an Maschinen in den letzten Monat des Jahres, der Kauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern (siehe Artikel GWG bzw. Wirtschaftsgut im Lexikon) oder die Zahlung von Prämien an Mitarbeiter zur Förderung der Motivation.
Mit der monatlichen Auswertung der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit eine aktive Gestaltung der unternehmerischen Prozesse möglich. Die regelmäßige Auswertung der Buchhaltungsdaten ist daher für jeden Unternehmer wichtig.
Ergänzend zu diesem Artikel empfehlen wir Ihnen die Artikel GWG und Restbuchwert im Lexikon.