Gewerbesteuer Berechnung

So berechnet man die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, die ein Unternehmen an das Finanzamt zahlen muss, ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag, der Kapitalgesellschaften nicht zusteht. Die Gewerbesteuer Berechnung fällt dementsprechend unterschiedlich aus.

Hinweis: Selbständige Tätigkeiten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie die freien Berufe fallen nicht unter die Gewerbesteuerpflicht, solange es sich nicht um Kapitalgesellschaften handelt.

Die im Folgenden dargestellten Berechnungen der Gewerbesteuer sind vereinfachte Rechnungen und dienen damit letztendlich nur einer ungefähren Einschätzung der zu erwartenden Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer Berechnung – Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR und Einzelunternehmen können bestimmte Betriebsausgaben wie einen Unternehmerlohn nicht steuerlich geltend machen. Als Ausgleich erhalten sie im Rahmen der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.000 €, der bei der Gewerbesteuerberechnung zu berücksichtigen ist.

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Weitere für die Berechnung wichtige Zahlen sind der korrigierte Gewerbeertrag, der Hebesatz der zuständigen Gemeinde sowie die Gewerbesteuermesszahl.

Gewerbeertrag und korrigierter Gewerbeertrag: Der Gewerbeertrag ist nicht mit dem Gewinn des Unternehmens gleichzusetzen. Für die Ermittlung des Gewerbeertrags müssen ein Viertel der Finanzierungsaufwendungen, sofern dies einen Freibetrag von 100.000 € nicht übersteigt, zum Gewinn hinzugerechnet werden. Vom Gewinn abgezogen werden z.B. 1,2 % des Grundbesitzes des Unternehmens sowie Vorjahresverluste. Der so ermittelte Gewerbeertrag wird nun noch um den Freibetrag von 24.500 € „korrigiert“, d.h. der Freibetrag wird für weitere Berechnungen abgezogen.

Die Steuermesszahl: Seit der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 gilt für alle Unternehmen unabhängig von Rechtsform oder Größe eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 %. Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird der korrigierte Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag.

Der Hebesatz: Im Gegensatz zur Steuermesszahl ist der Hebesatz nicht einheitlich. Er wird von den Kommunen festgelegt und diese haben hier einen gewissen Spielraum. Es gilt jedoch ein Mindesthebesatz von 200 %. Auf diese Weise sollen Gewerbesteueroasen vermieden werden. Um die Gewerbesteuer zu ermitteln, wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.

Die (vereinfachte) Berechnung der Gewerbesteuer eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft sieht demnach wie folgt aus:

Gewinn + Hinzurechnungen – Kürzungen = Gewerbeertrag

Gewerbeertrag – Freibetrag = korrigierter Gewerbeertrag

korrigierter Gewerbeertrag x Gewerbesteuermesszahl 3,5 % = Gewerbesteuermessbetrag

Gewerbesteuermessbetrag x kommunaler Hebesatz = Gewerbesteuer

Im Folgenden wird die Berechnung der Gewerbesteuer für Personengesellschaften und Einzelunternehmen anhand eines konkreten Beispiels verdeutlicht:

Die XY OHG hat im Geschäftsjahr einen Gewinn von 207.586 € erzielt. Nach Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt sich als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer ein Gewerbeertrag von 199.378 €. Dieser darf auf volle 100 € abgerundet werden. Der Hebesatz der zuständigen Gemeinde liegt bei 380 %. Damit fällt die Berechnung der Gewerbesteuer wie folgt aus:

199.300 € (Gewerbeertrag) – 24.500 € (Freibetrag) = 174.800 € (korrigierter Gewerbeertrag)

174.800 € (korrigierter Gewerbeertrag) x 3,5 % (Steuermesszahl) = 6.118 (Gewerbesteuermessbetrag)

6.118 (Gewerbesteuermessbetrag) x 380 % (Hebesatz) = 23.248,40 €

Die von der XY OHG zu zahlende Gewerbesteuer beträgt 23.248,40 €.

Gewerbesteuer Berechnung – Kapitalgesellschaften

Die (vereinfachte) Berechnung der Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften ähnelt der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Allerdings fällt hier der Abzug des Freibetrags weg.

Berechnung der Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften – Beispiel:

Die Meier-Schulze GmbH kommt nach Hinzurechnungen und Kürzungen einen Gewerbeertrag von 756.385 € erzielt.

Die (vereinfachte) Berechnung der Gewerbesteuer sieht demnach wie folgt aus:

Gewinn + Hinzurechnungen – Kürzungen = Gewerbeertrag

Gewerbeertrag x Gewerbesteuermesszahl 3,5 % = Gewerbesteuermessbetrag

Gewerbesteuermessbetrag x kommunaler Hebesatz = Gewerbesteuer

756.300 € (auf 100 abgerundeter Gewerbeertrag) x 3,5 % (Steuermesszahl) =  26.470,50 (Gewerbesteuermessbetrag)

26.470,50 (Gewerbesteuermessbetrag) x 420 % (Hebesatz) = 111.176,10 €

Die von der Meier-Schulze GmbH zu zahlende Gewerbesteuer beträgt 111.176,10 €.

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