Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dieses bei der zuständigen Behörde vor Ort anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Es entstehen beim Gewerbe anmelden Kosten für die Anmeldung an sich, sowie Gebühren, die mit der Rechtsform bzw. Art des Gewerbes zusammenhängen.
Die Rechtsgrundlage, die alles regelt, was mit dem Betreiben eines Gewerbes zusammenhängt, ist die Gewerbeordnung (GewO) |
Gewerbe anmelden – Kosten für den Gewerbeschein
Der Gewerbeanmeldungsschein, kurz auch Gewerbeschein genannt, ist die Bescheinigung über die offizielle und ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes. Der Gewerbeschein wird beim zuständigen Gewerbeamt bzw. bei der örtlichen Gemeindeverwaltung beantragt. Für die Ausstellung des Gewerbescheins muss der Gewerbetreibende Gebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt. Daher ist die Höhe der Gebühren letztendlich abhängig vom Sitz des Unternehmens. In der Regel belaufen sich die Gebühren für den Gewerbeschein auf einen Betrag zwischen 15 und 65 Euro.
Meist kommt zudem günstiger weg, wer seinen Gewerbeschein online beantragt. Die Gebühren fallen bei der Onlineanmeldung des Gewerbes häufig geringer aus, als bei der persönlichen Anmeldung im Amt.
Die Kosten für einen Gewerbeschein bzw. für die Gewerbeanmeldung sind bundesweit verschieden. Die genaue Höhe der Gebühren ist häufig online auf der Homepage der örtlich zuständigen Behörde einzusehen. Hier kann man in der Regel auch das Formular zur Gewerbeanmeldung herunterladen. |
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) in Deutschland sind übrigens relativ gering. In anderen europäischen Ländern betragen die Anmeldegebühren teilweise über 100 Euro.
Gewerbe anmelden Kosten – Bußgelder
Die Anmeldung des Gewerbes ist Pflicht für jeden, der ein Gewerbe mit Gewinnabsicht betreibt, und wird rechtlich durch § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ein Gewerbe nicht ordnungsgemäß anzumelden um die Anmeldegebühren zu sparen, lohnt sich nicht. Wer unangemeldet ein Gewerbe ausübt, muss mit Bußgeldern rechnen, die oftmals höher sind als die Anmeldegebühren. Zudem wird in solchen Fällen häufig eine Steuernachzahlung fällig, die auf der Grundlage einer rückwirkenden Einkommensschätzung basiert. Diese Einkommensschätzung fällt für gewöhnlich zum Nachteil des Gewerbetreibenden aus.
Nicht als Gewerbetreibend gelten Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler oder Schriftsteller. Wer einen der freien Beruf ausübt, muss sich folglich auch nicht beim Gewerbeamt anmelden und keine Gewerbesteuern bezahlen. |
Zusätzliche Gebühren bei Gewerbeanmeldung
Die Gebühren für die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt sind unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Für die Anmeldung eines Kleinunternehmens zahlt man Gebühren in der gleichen Höhe wie zur Anmeldung einer GmbH. Abhängig von Art des Gewerbes können jedoch zusätzliche Kosten für bestimmte Unterlagen anfallen, die zur Anmeldung nötig sind, so z.B. Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis. Bei manch einem Gewerbe braucht man zudem für die Anmeldung Genehmigungen für die gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit – dies ist beispielsweise in Heil- und Pflegeberufen der Fall.
Kleinunternehmer und Gründer einer GbR können ihr Gewerbe direkt anmelden, Gründer von Unternehmen mit anderer Rechtsform müssen oft noch andere Schritte vornehmen, bevor sie ihr Gewerbe anmelden können, so z.B. einen Eintrag ins Handelsregister. Auch für diese Schritte können Kosten bzw. Gebühren anfallen. |
Ummeldung und Abmeldung eines Gewerbes – Kosten
Auch die Ummeldung eines Gewerbes ist Pflicht. Die Ummeldung kann beispielsweise im Falle eines Umzugs erforderlich werden. Auch bei der Ummeldung fallen Gebühren an. Diese sind im Durchschnitt jedoch günstiger als die Gebühren für die Anmeldung eines Gewerbes und belaufen sich auf zehn bis 20 Euro. Mancherorts ist die Ummeldung des Gewerbes sogar kostenlos. Auch die Abmeldung eines Gewerbes ist teilweise gebührenfrei.