Geschäftskonto eröffnen

Geschäftskonto eröffnen

Darauf gilt es zu achten

Geschäftskonto eröffnenFirmengründer sind gut beraten, die geschäftlichen Transaktionen über ein Geschäftskonto abzuwickeln, Eine gesetzliche Pflicht hierzu gibt es für Freiberufler nicht. Lediglich für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, GmbH & Co. KGs, UGs oder AGs ist das Führen eines Geschäftskontos zwingend erforderlich.

Trotz der zusätzlichen Kosten bietet ein Geschäftskonto viele Vorteile. Wer ein Geschäftskonto eröffnen will, sollte vorher die Geschäftsbedingungen und Gebühren für Transaktionen vergleichen. Weitere wertvolle Tipps zur Gründung und zur Buchhaltung für Freiberufler gibt es bei girokontovergleich.eu.

Bessere Übersicht, mehr Seriosität

Bücher zu führen ist für Selbständige ohnehin schon recht zeitaufwendig und eine eher lästige Pflicht. Werden geschäftliche und private Transaktionen auf dem Privatkonto vermischt, müssen im Nachhinein oft mit zusätzlichem Zeitaufwand dem privaten und dem geschäftlichen Bereich zugeordnet werden.

Mit einem Geschäftskonto herrscht von vornherein Klarheit. Alle Kontobewegungen auf dem Firmenkonto sind geschäftlicher Natur. Das Controlling wird so ebenfalls vereinfacht.

Finanzamt muss nicht wissen, wofür privat Geld ausgegeben wird

Freiberufler könnten geschäftliche Transaktionen jederzeit auch über ihr Privatkonto abwickeln. Viele tun das auch zu Beginn ihrer geschäftlichen Tätigkeit, was sicher anfangs kein großes Problem darstellt. Es kann jedoch jederzeit passieren, dass irgendwann das Finanzamt Einsicht in die Firmenunterlagen verlangt.

In diesem Fall müsste bei einer Vermischung geschäftlicher und privater Belange auch Einsicht in die privaten Kontoauszüge gewährt werden. Dem Finanzamt muss es jedoch nicht interessieren, wofür privat Geld ausgegeben wird.

Hinzu kommt, dass die Kontoverbindung auch auf Geschäftsbriefen und Rechnungen genannt wird. Es gibt überhaupt keinen Grund den Geschäftspartnern seine private Kontoverbindung zu verraten. Mit einem Geschäftskonto können Selbstständige das Problem von vornherein vermeiden und vor allem auch Nachfragen des Finanzamtes hinsichtlich der Zuordnung von Buchungen vermeiden.

Ärger mit der Bank vermeiden

Wer sehr viele geschäftliche Ein- und Auszahlungen über ein Privatkonto abwickelt, kann sich sicher sein, dass er irgendwann von seiner Bank zum Gespräch geladen wird. Diese wird von sich aus die Eröffnung eines Geschäftskontos anbieten. Bei einer Weigerung wird die Bank das Konto kündigen. Nach dem Kreditwesengesetz sind Banen dazu verpflichtet Konten für Privatkunden und Geschäftskunden zu trennen. Die Guthaben und Kontobewegungen auf Privatkonten und Geschäftskonten werden nach unterschiedlichen Risikokriterien bewertet. Die Risikobewertung ist wiederum Voraussetzung für die Geldschöpfung und Kreditvergabe seitens der Bank, sodass die Bank im Zweifel auch kein Auge zudrücken kann.

Arten von Geschäftskonten

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Geschäftskonten: die sogenannten Oder-Konten und die Und-Konten. Freiberufler, die für sich allein arbeiten, werden sich darüber keine Gedanken machen müssen. Arbeitet der Freiberufler jedoch mit einem Partner zusammen und soll ein gemeinsames Geschäftskonto geführt werden muss eine Entscheidung her, welche Art von Konto eröffnet werden soll.

Bei einem Oder-Konto können die unterschiedlichen Kontoinhaber unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen und über das Geld verfügen. Außerdem ist es möglich, dass Konto- und Kreditkarten für das Geschäftskonto ausgegeben werden.

Das ist bei einem Und-Konto nicht möglich. Alle Verfügungen über das Guthaben auf dem Konto können nur gemeinschaftlich durchgeführt werden und bedürfen daher in der Regel auch der Unterschrift der Kontoinhaber. Das kann in der Praxis zum Problem werden, wenn der Geschäftspartner beispielsweise auf Reisen ist und dringend eine Zahlung durchgeführt werden muss

Was sollte sonst noch bei der Kontoführung beachtet werden?

Es gibt Geschäftskonten, die ausschließlich Online-Transaktionen zulassen. Wer mit Bargeld arbeitet, sollte sich ein Geschäftskonto suchen, das Ein- und Auszahlungen mit Bargeld zulässt. Für diese Option muss in der Regel eine höhere monatliche Gebühr entrichtet werden.

Die Gebühren für das Bankkonto richten sich außerdem nach der Anzahl der monatlichen Transaktionen sowie nach der Höhe der monatlichen Auszahlungen. Freiberufler mit einem niedrigen Umsatz haben hier in der Regel keinen Verhandlungsspielraum und müssen die offerierten Konditionen hinnehmen.

Für die Kontoauszüge per Post zugestellt werden sollen müssen ebenfalls zusätzliche gebühren entrichtet werden. Ein Online-Konto mit Online Banking-Funktionen können sich Freiberufler die Kontoauszüge bequem im Büro am Rechner ausdrucken.

Normale Geschäftskonten mit vollen Funktionsumfang kosten je nach Anzahl der Transaktionen meist um die 200 bis 500 Euro im Jahr an Gebühren. Bei Bargeldtransaktionen werden leicht über 1.000 Euro im Jahr fällig. Es gibt jedoch auch Angebote für Gründer, mit denen das Geschäftskonto für eine gewisse Zeit kostenfrei geführt werden kann. Die Postbank bietet beispielsweise ein Konto für sechs Monate ohne Gebühren an. Rein kostenlose Angebote besitzen dagegen oft nicht den vollen Funktionsumfang.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert