Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz: Das sollte man wissen

Firmenrechtsschutz: Das sollte man wissen

Für Unternehmen zählt die Firmenrechtsschutzversicherung mit Sicherheit zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt, schließlich kann ein Rechtsstreit für Selbstständige und Firmen mit äußerst hohen Kosten einhergehen, die im Extremfall sogar die gesamte wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Prozesskosten richten sich dabei immer nach dem Streitwert. Der Verlierer des Gerichtsverfahrens muss für die entstandenen Kosten aufkommen.

Firmenrechtsschutz: Das sollte man wissen

Für Firmen bietet der Firmenrechtsschutz den Vorteil, dass nicht nur die professionellen Beratungsleistungen von erfahrenen Fachanwälten finanziell unterstützt werden, sondern daneben auch Vorschüsse gezahlt werden, um den Unternehmern zu der Durchsetzung ihres Rechts zu verhelfen. Daneben bieten viele Versicherungen auch eine praktische Beratungshotline an, die bei Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf die Firmenrechtsschutzversicherung kontaktiert werden kann.

Wichtig ist die Firmenrechtsschutzversicherung nicht nur für Freiberufler und Selbstständige, sondern ebenfalls für mittlere und kleine Unternehmen, die bis zu 200 Mitarbeiter beschäftigen. In der Regel verfügen diese nämlich nicht über eigene juristische Experten oder interne Rechtsabteilungen, sodass sie auf kompetente Beratung und fachkundige Hilfe nicht verzichten können, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt.

Die wichtigsten Fakten zu der Firmenrechtsschutzversicherung, liefert der folgende Beitrag.

Was ist durch die Firmenrechtsschutz abgesichert?

Die Firmenrechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Unternehmer sowie ihre Mitarbeiter gegen die hohen Kosten, die sich aus einem Rechtsstreit ergeben können, umfassend abgesichert sind – und das sogar auf Geschäftsreisen oder im Ausland.

Ein guter Versicherungsschutz umfasst beispielsweise die Übernahme und die Erstattung der Kosten für Gerichte und Anwälte oder eine Mediation. Sollte sich der Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland befinden, gilt der Schutz der Versicherung außerdem für ausländische, unselbstständige Zweigstellen.

Kostenerstattung

Eine Firmenrechtsschutzversicherung erstattet in einem versicherten Rechtsschutzfall bis zu der festgelegten Versicherungssumme die anfallenden Kosten, beispielsweise für Gerichte und Anwälte oder Dolmetscher. Daneben werden – sollte eine Erstattungspflicht bestehen – ebenfalls die Kosten der Gegenseite und eventuell nötig werdende Vorschüsse durch die Versicherung gezahlt.

Absicherung im Ausland

Arbeiten Mitarbeiter für das Unternehmen im Ausland, sind auch diese durch den Firmenrechtsschutz abgesichert. Allerdings muss dafür die Voraussetzung erfüllt werden, dass das Unternehmen seinen Hauptsitz in Deutschland betreibt. Die Versicherung bezieht sich dann auf Fälle im Bereich von Bußgeldverfahren, des Strafrechts oder Schadensersatzansprüchen, sofern diese keine Vertragsangelegenheiten betreffen.

Umfassender Familienschutz

Mit dem Firmenrechtsschutz ist sowohl der Unternehmer als auch seine Mitarbeiter abgesichert. Oft wird die Firmenrechtschutzversicherung jedoch mit der privaten Rechtschutzversicherung kombiniert – in diesem Fall sind auch die Familienmitglieder umfassend versichert.

Wann zahlt die Firmenrechtsschutzversicherung?

Finanzielle Unterstützung bietet die Firmenrechtsschutzversicherung zum Beispiel in Fällen, in denen gegen eine Kündigung durch einen Mitarbeiter geklagt wird oder aus einem Fahrzeugreparatur- oder Mietvertrag ein Rechtsstreit entsteht. Kommt es zu einem Streitfall bezüglich selbstgenutzter Gewerbe- oder Wohneinheiten, zahlt der Firmenrechtsschutz ebenfalls, das gleiche gilt, wenn ein Streitfall außergerichtlich durch Mediatoren beigelegt werden soll. Muss eine Strafkaution in Form eines Darlehens hinterlegt werden, kann diese Belastung ebenfalls im Rahmen der Firmenrechtsschutzversicherung geltend gemacht werden.

Allerdings gibt es durchaus auch Fälle, in denen die Firmenrechtsschutzversicherung nicht zahlt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich aus der Errichtung, Finanzierung oder Planung von Neubauprojekten Streitigkeiten ergeben oder Streitfälle hinsichtlich der Marken- und Namensrechte entstehen. Auch gerichtliche Auseinandersetzungen hinsichtlich Urheberrechtsdelikten werden durch den Firmenrechtsschutz nicht abgedeckt.

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