Firmennamen finden

Wer für sein Unternehmen einen Firmennamen finden möchte, muss zum einen berücksichtigen, dass der Name das Aushängeschild der Firma ist und er für das Unternehmen und für die Kunden über einen möglichst langen Zeitraum passen sollte. Zum anderen müssen bei der Namensgebung unterschiedliche formelle Regeln und Richtlinien beachtet werden. Diese hängen unter anderem mit der Art des Unternehmens bzw. mit der gewählten Rechtsform zusammen. Einer der wichtigsten Punkte, den es bei der Namensgebung zu berücksichtigen gilt, ist zudem das Markenrecht. Vor der endgültigen Entscheidung für einen Unternehmensnamen gilt es zu prüfen, ob der favorisierte Name nicht bereits markenrechtlich geschützt ist. In einem ersten Schritt kann hier eine eigenständige Suche per Suchmaschine hilfreich sein. Darüber hinaus sollte eine Identitätsrecherche von einem Fachmann durchgeführt werden. Nur so kann man sicher gehen, dass das Markenschutzrecht bei der Namensgebung nicht verletzt wird.

Einen offiziellen Firmennamen kann ein Unternehmen nur tragen, wenn es im Handelsregister verzeichnet ist. Bei Freiberuflern und anderen Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, spricht man von einer Unternehmensbezeichnung.

Firmennamen finden – allgemeine Regeln und Voraussetzungen

Neben der Einhaltung des Markenrechts muss ein Firmenname weitere bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Der Firmenname darf nicht über die tatsächliche Größe des Unternehmens hinwegtäuschen.
  • Der Firmenname darf keine unzutreffenden Titel oder Berufsbezeichnungen beinhalten.
  • Die Rechtsform muss eindeutig erkennbar sein, d.h., der Name darf keine andere Rechtsform nachahmen.
  • Der Firmenname darf Kunden oder Verbraucher nicht in die Irre führen, d.h., er darf beispielsweise nicht mit falschen Versprechungen über das Produkt oder die Dienstleistung einhergehen.
  • Der Firmenname darf keine falschen geografischen und / oder branchenspezifischen Bezeichnungen beinhalten.

Namensgebung für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen

Zu den Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen werden müssen gehören beispielsweise AGs und GmbHs.

Für ins Handelsregister eingetragene Firmen wird bei der Wahl des Firmennamens zwischen drei Vorgehensweisen unterschieden:

  • Sachfirma: Der Name gibt Rückschluss auf die Tätigkeit der Firma bzw. auf die Branche.
  • Personenfirma: Der Firmenname gibt Rückschluss auf die Gesellschafter.
  • Fantasiefirma: Der Firmenname ist ein fiktiver Name.

Unternehmensbezeichnung finden für Einzelunternehmen

Bei einem Betrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, sollte anhand der Unternehmensbezeichnung deutlich werden, dass Unternehmer und Unternehmen identisch sind. Der Unternehmensname muss den ausgeschriebenen Vornamen (bei mehreren Vornamen mindesten einen ausgeschriebenen Namen) sowie den vollständigen Nachnamen enthalten.

Bei der Benennung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss mindestens einer der Gesellschafter mit Vor- und Zunamen bei der Unternehmensbezeichnung genannt werden. Gleiches gilt bei der Namensgebung von Partnerschaften. Hier muss zusätzlich zum Namen in jedem Fall der Zusatz ‘& Partner’ bzw. ‘Partnerschaft’ sowie die Berufsbezeichnung der genannten Partner enthalten sein.

Der bei nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen zu nennende Vor- und Nachname darf ergänzt werden. Dies kann beispielsweise durch eine Branchenbezeichnung, aber auch durch einen Fantasie- oder Sachnamen oder eine Buchstabenkombinationen geschehen. Für die Wahl des Zusatzes gelten die oben erwähnten Richtlinien.

Namensfindung für Freiberufler

Auch Freiberufler müssen bei unternehmerischen Handlungen und im Geschäftsverkehr ihren bürgerlichen Nachnamen nennen. Die Nennung des Vornamens ist für Freiberufler zwar keine Pflicht, empfiehlt sich jedoch, um Verwechslungen zu vermeiden und für eine persönlichere Ansprache.

Freiberufler dürfen zudem eine Branchenbezeichnung und / oder Tätigkeitsbezeichnung zu ihrem Namen hinzufügen. Auch ein Phantasiename ist als Zusatz erlaubt. Hier gelten jedoch die oben beschriebenen Richtlinien.

Firmennamen ausdenken

Wer seiner Firma einen ausgedachten Namen geben möchte, kann im Rahmen der Einhaltung des Markenrechts und der oben erwähnten Regeln für Firmennamen und Unternehmensbezeichnungen seiner Fantasie freien Lauf lassen. Allerdings sollte man bedenken, dass die Außenwirkung eines Firmennamens mit zum Unternehmenserfolg beitragen kann. Der Name sollte zur Branche passen. Ein Unternehmen, dessen Kunden Seriosität erwarten, sollte bei der Namensgebung auf neutrale Namen, Abkürzungen und Zusammenzüge setzen. Hier ist eine beliebte Möglichkeit der Namensgebung, das Unternehmen nach dem Gründer oder den Gründern zu benennen. So entstehen Firmennamen, die man teilweise über Generationen mit Familien und ihrer Geschichte in Verbindung bringt, was letztendlich von einer besonderen Verantwortungsnahme durch den Gründer zeugt, da dieser nicht hinter einem Fantasienamen zurücktritt, sondern mit seinem Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung und deren Qualität einsteht.

Firmen, die im kreativen Bereich tätig sind, locken mit einem entsprechend kreativen oder lustigen Namen gegebenenfalls eher Kunden an.

Eine häufig genutzte Möglichkeit zur Benennung eines Unternehmens ist das Zusammenziehen der ersten Buchstaben oder der Anfangssilben bestimmter Namen oder Wörter.

Eine weitere Methode für die Namensfindung ist, einen Namen zu wählen, zu dem man eine bestimmte Verbindung hat. Dies könnte Beispielsweise die Bezeichnung des Ortes sein, an dem man die Idee für die Unternehmensgründung hatte oder eine Bezeichnung, die symbolisch für das Unternehmen, das Produkt oder die Unternehmenskultur steht.

Der Prozess der Namensfindung für ein Unternehmen ist sehr individuell und kann ganz unterschiedlich aussehen. Ein Firmenname kann durch einen spontanen Einfall entstehen. Andere beauftragen lieber einen (Marketing-)Experten mit der Namensfindung für ihr Unternehmen.

Einen Domainnamen finden

Eine besondere Rolle spielt der Firmenname nicht nur im Geschäftsverkehr, auf der Visitenkarte oder auf dem Firmenschild. Auch für den Webauftritt des Unternehmens ist der Firmenname von Bedeutung. Hier ist es besonders wichtig, dass der Name kurz und einprägsam dargestellt ist und zudem leicht zu verstehen ist – im besten Fall geschrieben wie gesprochen. Es sollte möglich sein, den Domainnamen nach einmaligem hören eintippen zu können. Unter Umständen ist es daher ratsam, je nach Firmennamen für die Domain eine Abkürzung oder einen anderen Namen zu wählen.

Namensrechte prüfen

Wurde ein passender Firmenname oder besser noch eine Auswahl an Firmennamen gefunden, muss vor dem offiziell werden des Namens geprüft werden, ob nicht ein anderes Unternehmen oder eine Marke die Rechte an diesem Namen hält. Juristisch geregelt werden die Namensrechte nach § 12 BGB. Auch Kennzeichen, die eine Namensfunktion besitzen und Geschäftsbezeichnungen fallen unter diesen Paragraphen.

Auch wer seinen Namen beim Handelsregister oder beim Markenamt eintragen lässt bzw. eintragen lassen muss, ist verpflichtet, selbständig zu prüfen, ob er den Namen führen darf. Das Amt übernimmt diese Aufgabe nicht.

Eigenständig prüfen kann man die Namensrechte durch Nachforschungen im Handelsregister, durch Internet- und Domainrecherche und durch eine gezielte Markenrecherche, die sich über Suchformulare online durchführen lässt. Viele Unternehmen beauftragen auch einen Anwalt oder einen Fachmann aus einer Agentur mit der Prüfung der Namensrechte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert