Disagio

Disagio beim Kreditvertrag im Unternehmerlexikon

Disagio beim Kreditvertrag im UnternehmerlexikonIn der Finanzwelt gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Kredit aufzunehmen. Viele Banken vergeben Darlehen mit einem Disagio. Dieses Wort stammt aus dem italienischen Sprachraum und bedeutet so viel wie „Unbequemlichkeit“ oder „Unbehagen“. Bei einem Kredit mit einem Disagio wird der Kreditbetrag um ein Abgeld gekürzt, die Auszahlungssumme verringert sich entsprechend. Kreditnehmer müssen also bei ihrer Finanzierung beachten, dass ihnen weniger Geld zur Verfügung steht. Das Disagio wird meistens mit einem Prozentsatz angegeben.

Andere Begriffe für Disagio sind Damnun oder Diskont. Disagio gibt es auch bei Aktien oder Wertpapieren. Das Gegenteil, also ein Aufgeld, wird als „Agio“ bezeichnet.

Beispiel:
Die Kreditbedingungen sehen einen Kreditbetrag von 100.000 € mit einem Disagio von 4 Prozent vor. Vereinbart wird ein jährlicher Zinssatz von 5 Prozent, die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Der Darlehensnehmer erhält dann nur 96 Prozent, also 96.000 € ausgezahlt. Das Abgeld von 4.000 € behält die Bank sofort ein. Der Kreditnehmer muss aber auf den vollen Darlehensbetrag von 100.000 € Zinsen bezahlen, im Jahr 5.000 €. Er muss auch die gesamten 100.000 € tilgen.

Disagio: Im Voraus bezahlte Zinsen

Disagio (Damnun oder Diskont) bei der Finanzierung über KreditBei einer Finanzierung wird das Disagio als Zinsvorab betrachtet. Zinsen mindern als Betriebsausgabe den Gewinn eines Unternehmens. Damit lässt sich also auch ein Disagio von der Steuer absetzen. Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende oder Unternehmen, sondern auch für Vermieter einer Immobilie.

Das Disagio muss auch bei der Angabe des effektiven Zinssatzes berücksichtig werden. Nominal wird der Zinssatz in Beispiel oben mit 5 Prozent angegeben. Für einen Vergleich unterschiedlicher Finanzierungsangebote sollte aber immer der effektive Zinssatz betrachtet werden, weil nur in diesem zusätzliche Gebühren und andere Nebenbedingungen des Darlehens berücksichtigt werden.
Der effektive Zinssatz bei einem Darlehen mit einem Disagio ist höher als der nominale Zins, denn auch der sofort einbehaltene Betrag muss ja verzinst und getilgt werden. Berechnet wird er so:

Formel:
Disagio / Laufzeit + Nominalzinssatz / Auszahlungssatz

Für das Beispiel oben beträgt der Effektivzinssatz dann:
4 % / 4 + 5% / 96% = 1% + 5,21 % = 6,21%.

Für welche Finanzierung sich der Darlehensnehmer entscheidet, muss immer die Einzelfallbetrachtung ergeben. Neben den finanziellen Aspekten sind dabei auch steuerliche Gesichtspunkte zu beachten.

Die Buchung eines Disagios nach HGB

Nimmt ein Unternehmen einen Kredit bei seiner Bank mit einem Disagio auf, dann muss er diesen Sachverhalt im Jahresabschluss korrekt darstellen und das Abgeld in der Bilanz darstellen. Dabei muss das Abgeld genau von eventuellen Bearbeitungsgebühren unterschieden werden. Bearbeitungsgebühren stellen zum Zeitpunkt der Zahlung bereits aufwand des Unternehmens dar und dürfen sofort in die Kosten gebucht werden. Ein Disagio kann als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden, so regelt es der Paragraph 250, Abs. 3 des Handelsgesetzbuches. Dann muss dieser Posten durch planmäßige jährliche Abschreibungen getilgt werden. Der Abschreibungszeitraum kann sich auch die gesamte Laufzeit des Darlehens erstrecken. Die Alternative zum Rechnungsabgrenzungskosten wäre die sofortige Buchung in den Aufwand des Unternehmens.

Folgende Buchungssätze wären für unser Beispiel zu bilden:

bei der Darlehensaufnahme – Bildung des Rechnungsabgrenzungspostens …

Bank: 96.000 €
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): 4.000 €
an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 100.000 €

und bei einer linearen Abschreibung des Disagios am Jahresende …

Zinsaufwand: 1.000 €
an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): 1.000 €

oder alternativ – Buchung in die Kosten …
Bank: 96.000 €
Zinsaufwand: 4.000 €
an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 100.000 €

Das Disagio im Steuerrecht

Entgegen des handelsrechtlichen Wahlrechtes zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens besteht im Steuerrecht die Aktivierungspflicht. Der Posten muss also zwingend gebildet und über die Laufzeit des Darlehens abgeschrieben werden. Rechtliche Grundlage ist der Hinweis H 6.20 der Einkommenssteuerrichtlinien. Sollen also die handels- und die steuerrechtliche Bilanz identisch sein, dann sollte das Abgeld als Rechnungsabgrenzung gebucht und entsprechend abgeschrieben werden. Das ist auch betriebswirtschaftlich durchaus sinnvoll, denn bei einer sofortigen Aufwandsbuchung erzielt das Unternehmen nur einen einmaligen gewinnmindernden Effekt.

Die Behandlung des Disagios bei einer Einnahme-Überschussrechnung

Disagio in Prozent, BeispielrechnungViele kleine Unternehmer oder Vermieter sind nicht bilanzierungspflichtig, sondern erstellen zur Ermittlung ihres jährlichen Gewinns nur eine Einnahme-Überschussrechnung. Dennoch können auch sie das Disagio steuerlich geltend machen. Dabei sind die Kreditbedingungen genau zu beurteilen. Wenn die finanzierende Bank ein marktübliches Disagio verlangt, dann kann es in einer Summe zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung steuerlich berücksichtigt werden. Das Disagio als Zinsvorab kann sofort in den Zinsaufwand gebucht werden. Als marktüblich wird ein Abgeld in Höhe bis zu 1 Prozent des Darlehensbetrages je vereinbartem Jahr der Zinsbindung angesehen. Bei unserem Beispiel beträgt die Laufzeit 4 Jahre, das vereinbarte Disagio ist somit als marktüblich zu bewerten. Anders wäre das bei einer Finanzierung einer Immobilie über 500.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Nur 5 Jahre wurde die Zinsbindung vereinbart, das Disagio wird aber in Höhe von 10 Prozent einbehalten. Marktüblich wäre ein Zinsvorab von 1 Prozent je Jahr Zinsbindung, also 5 Prozent.

Bei der Einkommenssteuererklärung könnte ein marktübliches Disagio sofort als Werbungskosten der Vermietung der Immobilie geltend gemacht werden. Das nicht marktübliche Disagio jedoch muss über die Laufzeit der Zinsbindung verteilt werden. Bei der angegebenen Immobilienfinanzierung würde man so rechnen:

Beispiel:
Darlehensbetrag: 500.000 €
Disagio (10 Prozent): 50.000 €
Zinsbindung: 5 Jahre
Marktübliches Disagio (5 Prozent): 25.000 €
Sofortiger Zinsaufwand: 25.000 €
marktunübliches Disagio (5 Prozent) 25.000 €
abzuschreiben über die Laufzeit: 15 Jahre
Jahresaufwand: 1.667 €

Im Anschaffungsjahr der Immobilie dürfen damit 26.667 € als Werbungskosten abgesetzt werden.

Diese Regelung gilt jedoch nur für vermietetes Eigentum, Selbstnutzer profitieren von dieser Regelung nicht. Außerdem muss der Immobilienbesitzer den Gewinn mit Hilfe der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Bilanzierungspflichtige Unternehmen, die Immobilien vermieten, müssen das Disagio stets über die zinsgebundene Laufzeit des Darlehens absetzen.

Bei der Finanzierung von Anlagevermögen oder Immobilien durch ein Darlehen mit einem Disagio sind viele steuerliche und rechtliche Besonderheiten zu beachten. Hier lohnt es sich daher, einen fachmännischen Rat einzuholen, wie zum Beispiel von einem Steuerberater.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen den Artikel Restbuchwert in unserem Lexikon.

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