Computerarbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplatz
Bildschirmarbeitsplatz
„Ergonomie“ ist das Zauberwort für den Computerarbeitsplatz

Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Kopfschmerzen, Augenbeschwerden, Entzündungen des Handgelenks, Probleme mit den Unterarmen – die Auswirkungen eines falsch eingerichteten Computerarbeitsplatzes und einer falschen Haltung am PC sind nicht zu unterschätzen. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass ihren Angestellten ein gesundes und effizientes Arbeiten am Computerarbeitsplatz möglich ist. Und auch im Homeoffice sollte man der Gesundheit zuliebe auf Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz setzen.

Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung

Über 50 Prozent der Angestellten in Deutschland nutzen für ihre Arbeit den Computer. Für viele Menschen ist der Computerarbeitsplatz sogar der Ort, an dem sie den Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen. Daher müssen sich Arbeitgeber immer mehr mit dem Thema gesunder Bildschirmarbeitsplatz befassen, denn der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) reagiert. Im Dezember 2016 wurde die BildscharbV als alleinige Ordnung außer Kraft gesetzt und in die allgemeine Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter dem Punkt „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ (Anhang Nr. 6) integriert. Dabei zählen zu den Bildschirmarbeitsplätzen nicht nur Arbeitsplätze mit PC, sondern Bildschirmarbeitsplätze allgemein und damit auch die Arbeit am Notebook, mit dem Smartphone oder dem Tablet.

Checkliste Computerarbeitsplatz

Ein wichtiges Stichwort für einen gesunden Arbeitsplatz am PC ist „Ergonomie“. Des Weiteren treten die meisten Beschwerden durch eine mangelnde Zeichenqualität am Bildschirm sowie einen falschen Gebrauch von Maus und Tatstatur auf.

Bei der Einrichtung eines Büroarbeitsplatzes sollte daher besonders auf die folgenden, nach der Arbeitsstättenverordnung ausgerichteten Punkte geachtet werden:

Allgemein:

  • Grundsätzlich muss der Arbeitsplatz die Sicherheit und den Schutz der Angestellten gewährleisten – so auch der Computerarbeitsplatz.
  • Der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel und die Geräte am Arbeitsplatz müssen sich an den Grundätzen der Ergonomie orientieren und ausreichend Platz für eine wechselnde Arbeitshaltung bieten.
  • Den Beschäftigten müssen regelmäßige Erholungszeiten von der Arbeit am Bildschirm gewährt oder die Bildschirmarbeit muss durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden.
  • Der Arbeitsplatz muss so ausgerichtet sein, dass der Arbeitnehmer nicht geblendet wird oder störende Reflexionen auftreten – weder am Platz allgemein, noch auf dem Bildschirm im Besonderen. Allgemein muss die Beleuchtung den Anforderungen am Arbeitsplatz angepasst werden.
  • Der Arbeitsplatz muss Maße bieten, die eine variable Anordnung der Arbeitsmittel zulassen.
  • Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss groß genug sein, um dem Angestellten zu ermöglichen, die Handballen aufzulegen.
  • Dem Arbeitnehmer muss eine Fußstütze gewährt werden, wenn er nicht auf andere Weise eine ergonomische Haltung an seinem Arbeitsplatz erreichen kann.
  • Wenn mehrere Bildschirme am Arbeitsplatz notwendig sind, müssen diese ergonomisch angeordnet werden.
  • Die Arbeitsgeräte dürfen nicht zu einer unzuträglichen Wärmebelastung führen.

Bildschirm:

  • Der Bildschirm muss flimmerfrei und frei von Verzerrungen sein.
  • Die dargestellten Zeichen sollten scharf, deutlich und ausreichend groß sein (ideal ist eine Zeichenhöhe von 3,5 mm bei 50 cm Sehabstand) und sollten individuell eingestellt werden können.
  • Auch Helligkeit und Grafikeinstellungen müssen durch den Arbeitnehmer leicht individuell angepasst werden können.
  • Größe und Form des Bildschirms müssen den Arbeitsanforderungen angemessen sein.
  • Die von den Geräten ausgehende Strahlung muss möglichst niedrig gehalten werden und darf nicht gesundheitsgefährdend sein.
In der Arbeitsstättenverordnung wird zwischen Bildschirmgeräten bzw. Arbeitsmitteln, die ortsgebunden sind und solchen, die zur ortsveränderlichen Anwendung gedacht sind, unterschieden. In beiden Fällen gilt, dass die Geräte reflexionsarm sein müssen. Bei den ortsgebundenen Bildschirmgeräten muss zudem die Tastatur eine vom Bildschirm getrennte Einheit, neigbar, in Form und Anschlag den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen. Die Beschriftung der einzelnen Tasten muss gut lesbar sein. Die tragbaren Bildschirmgeräte ohne eine Trennung von Bildschirm und Tastatur und insbesondere Geräte ohne Tastatur dürfen nur verwendet werden, wenn am Arbeitsplatz die Aufgaben mit anderen Bildschirmgeräten nicht ausgeführt werden können oder wenn die Geräte am Arbeitsplatz nur zur kurzzeitigen Verwendung gedacht sind.

Des Weiteren stellt die Arbeitsstättenverordnung auch bestimmte Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit der Bildschirmarbeitsplätze, die sich vor allem auf die verwendete Software beziehen. So muss auch diese den Arbeitsaufgaben angemessen sein und den Kenntnissen und Erfahrungen der Arbeitnehmer entsprechen. Zudem müssen die Bildschirmgeräte und die Software den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können und die Softwaresysteme müssen den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen und ihnen eine Einflussnahme auf die Dialogabläufe ermöglichen. Außerdem darf eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse auch am Bildschirmarbeitsplatz nur durchgeführt werden, wenn der Arbeitnehmer darüber in Kenntnis gesetzt wurde.

Weitere Komponenten für eine bessere Ergonomie am Arbeitsplatz

Neben den Bildschirmgeräten, ihrer Beschaffenheit, Flexibilität und Ausrichtung spielen weitere Faktoren für einen ergonomisch günstigen Computerarbeitsplatz eine wichtige Rolle. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Bürostühle und die Bürotische gelegt werden. Hier ist die Höhenverstellbarkeit ein wichtiger Punkt für eine ergonomische Ausrichtung und eine schonende Arbeitshaltung. Denn nur höhenverstellbare Büromöbel können individuell an die einzelnen Mitarbeiter angepasst werden. Die Bürostühle sollten zudem eine flexible Rückenlehne haben und über Armlehnen verfügen. Für eine optimierte Körperhaltung sind zudem kippbare Tischplatten von Vorteil.

Eine Arbeitsplatzanalyse kann helfen, die optimale Arbeitsplatzgestaltung für die einzelnen Mitarbeiter zu finden.

Computerarbeitsplatz im Homeoffice

Auch wer von zu Hause aus arbeitet und viel Zeit vor dem Bildschirm verbringt, sollte nicht am falschen Ende sparen – sprich: nicht an ergonomischen Büromöbeln und den richtigen Arbeitsgeräten. Im Idealfall orientiert man sich auch im Homeoffice an den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung.

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