Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Wann darf der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen

Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, wird als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet. Oft stecken innerbetriebliche Gründe dahinter.

Welche Voraussetzungen sind bei einer betriebsbedingten Kündigung wichtig?

Arbeitsrecht und betriebsbedingte KündigungWenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegt, muss der Arbeitgeber einen plausiblen Grund angeben, damit die betriebsbedingte Kündigung wirksam wird. Das Kündigungsschutzgesetz bietet dem Arbeitgeber drei Gründe an. Die sind in den Gründen der Person, Kündigung wegen dem Verhalten des Arbeitnehmers und die betriebsbedingte Kündigung verankert. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann diesen Vorgang ausführlich erläutern. Typische Gründe sind etwa Rationalisierungsmaßnahmen jedweder Art, eine Umstellung der Produktion. Die betriebsbedingte Kündigung grenzt sich immer von der personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigung ab. Bei betriebsbedingten Kündigungen sind häufig mehrere Mitarbeiter angesprochen. Wichtig bei der Kündigung ist außerdem, der juristische Beistand. Die Kündigung muss also sozial gerechtfertigt sein.

Welche Kriterien müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung vorlegen

Betriebsbedingte KündigungDamit es zu einer Wirksamkeit der Kündigung kommt, muss eine Kündigung stets schriftlich ausgesprochen werden. Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung, müssen klar formuliert und auch deutlich dem Empfänger erteilt werden. Wichtig ist es deshalb, dass der betriebliche Kündigungsgrund dem Arbeitnehmer verdeutlicht wird. Aus der Kündigung muss hervorgehen, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist. Das schließt also aus, dass der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz des Unternehmens beschäftigt werden kann.

Diese vier Kriterien müssen bei einer betriebsbedingen Kündigung mit berücksichtigt werden:

  • Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung
  • Das Alter
  • Es gibt aber auch Ausnahmen. So können qualifizierte Mitarbeiter, die für das Unternehmen erfolgskritisch sind, von einer betriebsbedingten Kündigung ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch für Arbeitnehmer die unkündbar sind.

Der besondere Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Ein vornehmlicher Schutz für Arbeitnehmer besteht, wenn dieser schwanger ist. Dieser Schutz besteht auch nach einer Entbindung. Schwerbehinderte und Auszubildende gehören auch zu dieser geschützten Personengruppe. Ebenso Betriebsratsmitglieder und Wehrdienstleistende.

Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit, so muss der Arbeitgeber festlegen, dass dieser nach der Elternzeit weiter beschäftigt wird.

Was kann nach einer betriebsbedingten Kündigung passieren?

Arbeitgeber sollten sich nach Aussprechen der betriebsbedingten Kündigung darauf einstellen, dass zu einer Kündigungsklage kommen kann. Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit Einspruch Kündigung vorzubringen. Kommt es zu einer Klage vor dem Gericht, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Entscheidung die er getroffen hat, den Wegfall von Arbeitsplätzen nach sich zieht.

Wie sieht es mit einer Abfindung aus?

Abfindung bei betriebsbedingter KündigungGenerell muss das Unternehmen keine Abhilfe an den Arbeitnehmer bezahlen. Zu einer Abfindung kann es aber kommen, wenn beide Parteien einen sogenannten Aufhebungsvertrag eingehen. Wurde bei einem Unternehmen bei ausscheidenden Mitarbeitern eine Abfindung bezahlt, dann muss der Arbeitgeber eine Abhilfe bezahlen. Hier greift dann das Gewohnheitsrecht. Gibt es einen Sozialplan, der eine Abfindung vorsieht, so muss der Arbeitgeber diese auch entrichten. Möchte ein Arbeitnehmer eine Abfindung, so bleiben ihm drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hier gibts mehr Informationen zur betriebsbedingten Kündigung und Abfindung.

Können betriebsbedingte Kündigungen auch scheitern?

Die betriebsbedingte Kündigung kann auch scheitern, wenn der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl Fehler macht. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat und der wurde über die Kündigung nicht informiert, auch dann ist die betriebsbedingte Kündigung nicht rechtens. Wird einem Schwerbehinderten gekündigt, muss die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden.

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