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Aktienkurs: Börsengang einer Aktiengesellschaft (AG)

Aktienkurs: Börsengang einer Aktiengesellschaft (AG)Unternehmen stehen nicht selten vor der Herausforderung, dass sie wachsen und neue Märkte erschließen wollen. Dafür ist jedoch eine Menge Kapital nötig, das in vielen Fällen nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann. Um neue Kapitalquellen zu erschließen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die Aufnahme von Fremdkapital (bei Banken) oder die Suche nach Personen oder Institutionen, die bereit sind, Risiko zu übernehmen, und sich an dem Unternehmen beteiligen möchten. Banken sind allerdings nicht bereit, Risiko zu übernehmen, sondern wollen in den Folgejahren ihr Geld samt Zinsen zurück. Bei kleinerem Finanzbedarf wird deswegen die Suche nach einzelnen zusätzlichen Gesellschaftern, zum Beispiel eines Kommanditisten oder „Stillen Gesellschafters“, die bessere Möglichkeit der Kapitalbeschaffung sein. Wenn jedoch sehr viel Kapital benötigt wird, dann ist es sinnvoll, möglichst viele Personen dazu zu bringen, sich mit kleinen Beträgen am Unternehmen zu beteiligen. Den rechtlichen Rahmen dafür bietet die Aktiengesellschaft (AG). Aktiengesellschaften entstehen häufig aus der Umgründung bestehender Unternehmen.

Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft (Kapitalgesellschaft) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Gesellschafter der AG (Aktionäre) haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ein Nachteil der AG ist, dass ein hoher formaler Aufwand für die Gründung nötig ist. Daher ist diese Rechtsform hauptsächlich bei großen Unternehmen anzutreffen. Rein theoretisch haben es die bisherigen Unternehmer nach der Gründung einer AG mit Tausenden von Gesellschaftern zu tun, die bei wichtigen Entscheidungen mitreden können. Allerdings können sie sich dagegen absichern, die Kontrolle zu verlieren. Sie müssen lediglich dafür sorgen, dass sie 51 Prozent der Aktien in ihrem Besitz behalten. Dann verfügen sie über die Mehrheit in der Hauptversammlung und können den Aufsichtsrat wählen, der ihre Interessen vertritt. Sie können sich aber auch selbst in den Vorstand wählen lassen. Die Kleinaktionäre haben meist keinen großen Einfluss. Sie können aber auf der Hauptversammlung dem Vorstand und dem Aufsichtsrat unangenehme Fragen stellen.

Gründung der Aktiengesellschaft

AG: Aktiengesellschaft und BörseUm eine AG zu gründen, bewertet man das Grundkapital (Gesellschaftsvermögen) und zerlegt es in beliebig viele Teile. Danach folgt die Einladung möglichst vieler Interessenten, die sich am Unternehmen beteiligen sollen, indem sie Aktien (Unternehmensanteile) kaufen. Die Gründer der Gesellschaft übernehmen alle Aktien gegen ihre Einlagen. Danach stellen sie den Gesellschaftsvertrag auf und die Satzung, die notariell beurkundet werden muss. Es folgen die Bestellung des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers. Der eben berufene Aufsichtsrat bestellt den Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. Jetzt folgen der Gründungsbericht und zuletzt die Eintragung ins Handelsregister, wodurch die Aktiengesellschaft entsteht. Bis zur erfolgreichen Gründung bilden die Unternehmer eine GbR. Das bedeutet, jeder Unternehmer kann im Namen der Gesellschaft Geschäfte machen. Jeder Unternehmer haftet zudem persönlich und gesamtschuldnerisch. Für die Gründung einer AG ist in Deutschland ein Grundkapital von 50000 Euro nötig.

Grundkapital und Nennwert

Das Grundkapital ist der Teil des Eigenkapitals, der sich aus dem Nennwert aller Aktien ergibt und in der Bilanz als „gezeichnetes Kapital“ auszuweisen ist. Der Nennwert ist der in der Aktie genannte Betrag. Aktien dürfen grundsätzlich nicht unter dem Nennwert herausgegeben werden. In der Regel werden sie über dem Nennwert, also mit Aufgeld (Agio), verkauft.

Aktiengesellschaft – Vorteile für das Unternehmen und für die Aktionäre

Die Aktionäre einer Aktiengesellschaft genießen den Vorteil, von den Chancen eines großen Unternehmens profitieren zu können, was bereits mit sehr kleinen Beträgen möglich ist. Das bedeutet, dass man bereits mit 100 Euro oder weniger dabei sein kann und sich das Risiko als Mitunternehmen in Grenzen hält. Aber auch das Unternehmen hat durch die Gründung einer AG Vorteile, denn es kommt durch die vielen Mitunternehmer an Kapital, das nicht über Darlehen und die damit verbundenen Verpflichtungen bereitgestellt wird.

Das einer AG zugrunde liegende Wertpapier (Aktie)

Aktien verbriefen die Beteiligung an einem Unternehmen. Auf dem Wertpapier ist der sogenannte Nennwert vermerkt, der sich dadurch errechnet, dass man das Grundkapital durch die Anzahl der Aktien dividiert. Für die Aktien wird ein Ausgabepreis festgesetzt. Danach wird nach Investoren gesucht, die diesen Preis für den Erwerb der Aktie bezahlen wollen. Allerdings ist die Festlegung des Ausgabepreises nicht immer einfach. Setzt man ihn zu hoch an, kann es passieren, dass man die Aktien nicht verkaufen kann. Wird der Ausgabepreis zu niedrig gewählt, kann man zwar viele Käufer finden, allerdings hat man am Ende unter Umständen sehr viel Geld verschenkt.

Organe der Aktiengesellschaft

Die AG besteht aus mehreren Organen: Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die Hauptversammlung ist ein jährliches Treffen, auf dem die Aktionäre von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können. Denn die Aktionäre sind Gesellschafter des Unternehmens und haben damit Rechte und Pflichten. Hat ein Aktionär beispielsweise 100 Aktien, hat er 100 Stimmen. Die Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat, der den Vorstand kontrolliert. Der Vorstand vertritt das Unternehmen nach außen und wird vom Aufsichtsrat bestimmt.

Was erhoffen sich die Aktionäre einer AG?

Aktien: Die AG als Unternehmensform in DeutschlandAktionäre erhoffen sich erstens eine möglichst hohe Dividende; das ist ein Anteil am jährlich erwirtschaften Gewinn des Unternehmens, der ihnen zusteht. Außerdem hoffen sie auf einen steigenden Kurswert der Aktie. Mit etwas Geschick und ein wenig Glück können Aktionäre beim Verkauf ihrer Aktien viel Geld gewinnen, da die Kursgewinne unter Umständen enorm sind. Allerdings hat die Medaille zwei Seiten: Erwirtschaftet die Aktiengesellschaft Verluste, leidet meist auch der Wert der Aktie darunter. So können sogar Ereignisse, die mit dem Unternehmen selbst nichts zu tun haben, für einen rasanten Kurssturz sorgen – zum Beispiel schlechte Konjunkturprognosen oder politische Krisen. Ins Bodenlose sinkt das Wertpapier, wenn das Unternehmen in Konkurs geht, was auch großen Unternehmen passieren kann. Ist die Aktiengesellschaft pleite, dann sind die Wertpapiere des Unternehmens nur noch das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.

Aktiengesellschaft, das Wichtigste auf einen Blick

  • Aktionäre können sich mit kleinen Beträgen an Unternehmen beteiligen
  • Aktionäre haben ein Recht auf Dividende
  • Aktionäre können auf Kursgewinne hoffen
  • Aktien können einfach wieder verkauft werden
  • Aktien können an Wert verlieren (Kursverlust)
  • Kapitalbeschaffung ohne fixe Tilgungsraten möglich

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