Unternehmensbezeichnung

Firmenname, Unternehmensbezeichnung oder Namensgebung für Unternehmen

Firmenname, Unternehmensbezeichnung oder Namensgebung für UnternehmenWer in der Bundesrepublik Deutschland die Gründung eines Unternehmens in Erwägung zieht, sollte dem Aspekt der Unternehmensbezeichnung einen besonderen Stellenwert beimessen. Der Name ist das künftige Aushängeschild eines Unternehmens und hat große Wirkung in Marketing und Wiedererkennung, aber es gibt auch einige rechtliche Konsequenzen die beachtet werden müssen. So muss der Name eines Unternehmens anhand der gesetzlichen Bestimmungen ausgewählt werden. Einen wesentlichen Einfluss auf den Prozess der Namensvergabe nimmt unter anderem die gewählte Rechtsform.

Bevor ein Unternehmen seinen Namen erhält, sollte ein wesentlicher Aspekt aus dem Bereich des Markengesetzes berücksichtigt werden. Hat ein anderes Unternehmen den gewünschten Namen bereits markenrechtlich schützen lassen, darf eine erneute Verwendung des gewünschten Namens nicht durchgeführt werden. Damit die geltenden Markenrechte nicht verletzt werden, kann ein fachkundiger Anwalt mit der Durchführung einer Identitätsrecherche beauftragt werden. Sollte der gewünschte Name noch nicht markenrechtlich geschützt sein, kann ein entsprechender Markenschutz beantragt werden.

Namensgebung / Firmenname bei Einzelunternehmen

Handelt es sich bei einem Unternehmen um ein Einzelunternehmen, muss neben dem bürgerlichen Vornamen auch der bürgerliche Nachname im Vorfeld einer unternehmerischen Handlung genannt werden. Ein Einzelunternehmer darf auf eigenen Wunsch einen Namenszusatz verwenden, welcher einen ersten Rückschluss auf die unternehmerische Tätigkeit zulässt. Der verwendete Namenszusatz darf jedoch bei den jeweiligen Betrachtern nicht zu einer Täuschung führen. Bietet beispielsweise ein Bäcker seinen Kunden eine handwerkliche Herstellung von Backwaren an, darf nicht das Wort Fabrik als Namenszusatz verwendet werden.

Eine Irreführung liegt auch dann vor, wenn der Namenszusatz eine Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister vermuten lässt. So darf beispielsweise der Namenszusatz Kommanditgesellschaft (siehe hierzu den umfangreichen Artikel KG im Lexikon) nur dann verwendet werden, wenn ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wie beispielsweise die Unternehmensbezeichnung eines Bäckers aussehen könnte:

Beispiele für Unternehmensnamen bei Einzelunternehmern:

  • Anton Krümel
  • Bäckermeister Anton Krümel

Zur Unternehmensbezeichnung bei Freiberuflern

Neben den Einzelunternehmen müssen auch die Freiberufler gewisse Kriterien berücksichtigen. Prinzipiell dürfen Freiberufler die Regelungen anwenden, welche bereits im Vorfeld für die Einzelunternehmer erwähnt wurden. Damit es jedoch nicht zu einer Irreführung kommt, muss die ausgeübte Tätigkeit deutlich von einer gewerblichen Tätigkeit abgegrenzt werden. Basierend auf dieser Tatsache muss die ausgeübte Tätigkeit einer freiberuflichen Tätigkeit entsprechen. Die Bedeutung einer sorgfältigen Abgrenzung wird unter anderem dann deutlich, wenn es um die Korrespondenz mit Behörden geht.

Handelt es sich bei einer Person beispielsweise um einen freiberuflichen Informatiker, dürfen folgende Unternehmensbezeichnungen verwendet werden:

Beispiele für die Unternehmensbezeichnungen von Freiberuflern:

  • Anton Klick, Informatiker
  • EDV-Trainer Klick

Firmenname bei Gesellschaften (Personengesellschaften / Kapitalgesellschaften)

Brand, Marke aufbauen, insbesondere bei Fima im HandelsregisterZu den sicherlich bekanntesten Unternehmensformen gehören die Gesellschaften. So müssen neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften den Prozess der Namensgebung mit einem besonders hohen Maß an Sorgfalt durchführen. Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, so muss der Vor- und Nachname mindestens eines Gesellschafts in der Unternehmensbezeichnung auftauchen, besser ist es wenn die bürgerlichen Namen aller beteiligten Gesellschafter genannt werden. Alternativ darf auch ein Fantasiename als Ergänzung verwendet werden, ergänzend zu den Namen der Gesellschafter darf also ein Zusatz verwendet werden. In der Praxis kommt neben den branchenspezifischen Zusätzen auch der Namenszusatz GbR immer wieder zum Einsatz. Werden die im Vorfeld erwähnten Regelungen berücksichtigt, können folgende Namen als typische Unternehmensbezeichnungen angesehen werden:

Beispiele für Firmennamen bei einer GbR:

  • Peter Pack & Sarah Schick GbR
  • ABC ­Versand Peter Pack GbR

Unternehmensbezeichnung bei Partnerschaften

Ein besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit sollte den Partnerschaften beigemessen werden. Die Unternehmensbezeichnung einer Partnerschaft muss grundsätzlich den Namen von mindestens einem Partner enthalten. Darüber hinaus muss neben dem Namenszusatz Partner beziehungsweise dem Namenszusatz Partnerschaft angegeben werden, in welchen Berufen die einzelnen Mitglieder einer Partnerschaft tätig sind. Möchte beispielsweise der Steuerberater Herr Dr. Glaub mit dem Steuerberater Herr Dr. Spruch eine geschäftliche Partnerschaft eingehen, können folgende Unternehmensbezeichnungen in Erwägung gezogen werden:

Beispiele für Unternehmensbezeichnungen bei Partnerschaften:

  • Glaub & Partner Steuerberater
  • Glaub & Spruch PartG Steuerberater

Unternehmensbezeichnung bei Unternehmen im Handelsregister

Neben den bereits erwähnten Unternehmensformen gibt es auch Unternehmensformen, deren Gründung eine Eintragung in das Handelsregister vorausgeht. Zu diesen Unternehmensformen gehört unter anderem die Aktiengesellschaft (siehe Artikel AG im Lexikon) aber auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (siehe Artikel GmbH im Lexikon). In Bezug auf den Prozess der Namensgebung werden drei verschiedene Vorgehensweisen unterschieden. So kann der Name einer Aktiengesellschaft einen Rückschluss auf die ausgeübte Tätigkeit ermöglichen. In diesem Fall spricht man von einer Sachfirma. Ermöglicht der Name einen Rückschluss auf die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft, spricht man von einer Personenfirma. Von einer Fantasiefirma ist immer dann die Rede, wenn es sich bei der Unternehmensbezeichnung um einen fiktiven Namen handelt. Die im Vorfeld erwähnten Bezeichnungen können wie folgt aussehen:

Beispiele für Firmennamen bei Unternehmen im Handelsregister:

  • Bautrupp Gesellschaft für Hoch- und Tiefbau AG (Sachfirma)
  • Bautrupp Müller AG (Personenfirma)
  • Prestigobau AG (Fantasiefirma)

Wer die Bezeichnung seines Unternehmens markenrechtlich schützen lassen möchte, kann beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag stellen.

Ergänzend zu diesem Artikel empfehlen wir Ihnen auch den Eintrag zum Thema Genossenschaften in unserem Lexikon.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert