Verjährungsfristen Forderungen

Verjährungsfristen Forderungen

Forderungen können nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Sie unterliegen bestimmten Verjährungsfristen. Unterschieden wird hier zwischen regelmäßigen Verjährungsfristen und besonderen Verjährungsfristen. Bei regelmäßigen Verjährungen beträgt die Frist drei Jahre (§195 BGB). Dabei beginnt die Verjährungsfrist stets mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Tatsachen …

Verjährung von Forderungen

Verjährung von Forderungen

Im Rahmen einer regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB verjähren Forderungen für gewöhnlich nach einer Frist von drei Jahren. Doch sind verschiedene Forderungen an unterschiedliche Verjährungsfristen gebunden. So gibt es neben der regelmäßigen Verjährungsfrist besondere Verjährungsfristen nach §§ 196, 197 BGB. Auch spezialgesetzliche Regelungen wie beispielsweise nach §§ 438, 634a BGB oder § 548 I, …