Dienstvertrag

Dienstvertrag, Erklärung und Definition im Unternehmerlexikon

Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, wobei sich die eine Vertragspartei dazu verpflichtet, eine Dienstleistung zu erbringen. Die andere Vertragspartei verpflichtet sich im Gegenzug zu einer Zahlung. Gegenstand eines Dienstvertrags können alle Arten von Dienstleistungen sein. Die genauen rechtlichen Regelungen zum Dienstvertrag finden sich in den Paragraphen §§ 611 …

Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag im Unternehmerlexikon

Im Wirtschaftsleben der Bundesrepublik Deutschland existiert die Möglichkeit, wonach Tarifparteien (also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bzw. deren Verbände) untereinander verbindliche Tarifverträge aushandeln. Die beiden Tarifparteien Diese Tarifparteien sind seitens der Arbeitgeber entweder ein konkreter Betriebsinhaber oder dessen bevollmächtigter Vertreter, ein Arbeitgeberverband oder ein Zusammenschluss von Arbeitgebern einer bestimmten Branche. Auf der Seite der Arbeitnehmer fungieren eine …