Sonderabschreibung

sonderabschreibung

Als Sonderabschreibungen bezeichnet man im deutschen Steuerrecht solche Abschreibungen, die neben die planmäßigen Abschreibungen treten und als zusätzlicher, betrieblicher Aufwand eines Wirtschaftsjahres die Steuerlast im jeweiligen Veranlagungszeitraum minimieren. Die einzige Sonderabschreibungsvorschrift mit nennenswerter Bedeutung ist derzeit die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe im Sinne des §7g Abs. 5 bis 6 des Einkommensteuergesetzes. Abschreibung allgemein …

Investitionsrechnung Beispiel

investitionsrechnung beispiel

Von Investitionen wird erwartet, dass sie – durch Einzahlungen oder reduzierte Auszahlungen – zum Unternehmenserfolg beitragen. Doch jede Investition stellt auch immer ein Risiko dar, ob die Durchführung tatsächlich wirtschaftlich ist. Die Investitionsrechnung stellt eine mathematische Methode dar, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Investitionsvorhaben aufzuzeigen. Dabei kann sowohl die Vorteilhaftigkeit eines einzelnen Investitionsobjekts betrachtet werden …

Abschreibung

Abschreibung - kurz auch AfA, hier: Restbuchwert

In fast jedem Betrieb sind materielle Güter wie Maschinen oder Fabrikhallen und immaterielle Vermögenswerte wie Patente oder Lizenzen vorhanden. Das betreffende Unternehmen muss deren Wert stets in den Bilanzen vermerken. Für eine ordnungsgemäße Darstellung und um die anfallenden Steuern zu berechnen, ist es von großer Bedeutung, dass das Betriebsvermögen stets richtig berechnet wird. Ein wichtiges …

Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgut, Definition im Unternehmerlexikon

Als Wirtschaftsgut werden im Handelsrecht und in der Betriebswirtschaftslehre alle Güter bezeichnet, die in einem Arbeitsprozess für die Leistungserstellung notwendig sind. Zu den Wirtschaftsgütern zählen in erster Linie Sachgüter. Doch auch Dienstleistungen, bestimmte Rechte und Informationen werden im Bezug auf den Arbeitsprozess als Wirtschaftsgüter bezeichnet. Im Steuerrecht wird der Begriff Wirtschaftsgut mit dem des Vermögensgegenstandes …

Return on Investment

Return on Investment, kurz ROI im Unternehmerlexikon

Der Erfolg einer Unternehmung wird in der Betriebswirtschaft nicht nur durch die Größe Gewinn ausgedrückt. Mit der Auswertung der Jahresabschlüsse werden Kennzahlen ermittelt, mit denen Aussagen zum Wachstum des Unternehmens, zu seiner Struktur und zum Verhältnis der Umsatzes und des Gewinns zum eingesetzten Kapital möglich werden. Die Gesamtheit dieser Kennzahlen zeichnet ein Bild von der …

EÜR

Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung, Anlage EÜR Finanzamt

Die EÜR (ausgesprochen auch Einnahmenüberschussrechnung) ist eine Möglichkeit, als Existenzgründer (siehe hierzu ergänzend auch Artikel Gewerbeanmeldung im Unternehmerlexikon) oder auch langjähriger Unternehmer seinen Gewinn zu berechnen, um diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht selten wird bei dieser Gewinnermittlungsmethode auch von der sogenannten 4/3-Rechnung gesprochen. Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung in …

Kalkulatorische Abschreibung

Abschreibungen: AfA, kalkulatorisch

Bestandteil einer Gewinn- und Verlustrechnung jedes Unternehmens sind die Abschreibungen. In der Finanzbuchhaltung werden die beweglichen Güter des Anlagevermögens nach genauen Vorschriften abgeschrieben. Diese finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im Einkommenssteuerrecht. Durch die Abschreibung wird der Wertverlust verbucht, der durch Abnutzung und Alterung der Gegenstände zu verzeichnen ist. In der Bilanzierung gibt es genaue …

Kilometerpauschale

Kilometergeld und Kilometerpauschale

Der Begriff Kilometerpauschale stammt aus der betrieblichen Reisekostenabrechnung. In der geschäftlichen Praxis fällt es stets sehr schwer, die exakten Fahrzeugkosten je gefahrenem Kilometer zu ermitteln, denn dazu gehören neben den tatsächlichen Kraftstoffkosten auch die Abnutzung des Fahrzeuges, die Versicherungsbeträge, die Steuern und sonstige Nebenkosten. Außerdem verursacht es einen erheblichen Aufwand, diese Einzelkosten zu errechnen. Der …

GWG

Abschreibungspyramide: Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die fachlich-gängige Abkürzung GWG steht für den Begriff geringwertiges Wirtschaftsgut beziehungsweise für die Mehrzahl Wirtschaftsgüter. Sie sind in ihrer Gesamtheit ein Bestandteil des Betriebsvermögens, welches sich in Anlage- sowie Umlaufvermögen gliedert. Zum Charakter eines einzelnen Wirtschaftsgutes gehört, dass es bei seiner Veräußerung greifbar sowie selbstständig bewertbar ist, und dass es als Einzelgut eine wirtschaftliche Bedeutung …