Verjährungsfristen Forderungen

Verjährungsfristen Forderungen

Forderungen können nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Sie unterliegen bestimmten Verjährungsfristen. Unterschieden wird hier zwischen regelmäßigen Verjährungsfristen und besonderen Verjährungsfristen. Bei regelmäßigen Verjährungen beträgt die Frist drei Jahre (§195 BGB). Dabei beginnt die Verjährungsfrist stets mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Tatsachen …

Verjährung von Forderungen

Verjährung von Forderungen

Im Rahmen einer regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB verjähren Forderungen für gewöhnlich nach einer Frist von drei Jahren. Doch sind verschiedene Forderungen an unterschiedliche Verjährungsfristen gebunden. So gibt es neben der regelmäßigen Verjährungsfrist besondere Verjährungsfristen nach §§ 196, 197 BGB. Auch spezialgesetzliche Regelungen wie beispielsweise nach §§ 438, 634a BGB oder § 548 I, …

Quittung

Quittung - Empfangsbestätigung an den Gläubiger / Schuldner für eine Leistung

Das Wort „Quittung“ ist im alltäglichen Sprachgebrauch selbstverständlich integriert, doch was genau steckt dahinter? Welche rechtlichen Hintergründe sind damit verbunden und wer ist berechtigt, wem eine Quittung auszustellen bzw. wer hat das Recht auf Erhalt einer Quittung? Welche Formen der Quittung gibt es? Welche Formalitäten müssen eingehalten werden? Alle diese Fragen werden im Folgenden erläutert …