Rechnungsprogramm

Rechnungsprogramm, Erklärung und Beispiel im Unternehmerlexikon

Ein Rechnungsprogramm, auch als Rechnungs- oder Fakturierungssoftware bezeichnet, ist ein Werkzeug, das automatisch Rechnungen erstellt, durch die die Bezahlung von Dienstleistungen und erbrachten Produkten erleichtert wird. Es erstellt eine Liste von Dienstleistungen und Produkten und den damit verbundenen Kosten und sendet sie an die Kunden. Die meisten Rechnungsprogramme wie z.B. sevDesk bieten die Rechnungserstellung mit …

Kassenbuch Software kostenlos

kostenlose Kassenbuch Software

In einem Kassenbuch halten Unternehmer ihre Bargeldbewegungen fest. Sämtliche Bargeldeinnahmen und -ausgaben werden im Kassenbuch aufgezeichnet. Dabei ist nicht jeder Selbständige verpflichtet ein Kassenbuch zu führen. Die Kassenbuchführung spielt vor allem in Branchen, in denen Barzahlungen üblich und häufig sind, eine große Rolle – so in Gastronomiebetrieben und im Einzelhandel. Eine Pflicht zum Führen eines …

Mahngebühren berechnen

Mahngebühren berechnen

Die Mahngebühren (Mahnkosten), die ein Gläubiger bei einem Schuldner erhebt sind ein Schadensersatz für die dem Gläubiger entstehenden Mehrkosten, der durch den Zahlungsverzug des Schuldners entstehen. Sie stellen damit keine Geldstrafe dar. Dabei ist der Begriff der Mahngebühren nicht einheitlich definiert und kann unterschiedlich gehandhabt werden. So gibt es auch beim Mahngebühren berechnen keine einheitliche …

Verjährungsfristen Forderungen

Verjährungsfristen Forderungen

Forderungen können nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Sie unterliegen bestimmten Verjährungsfristen. Unterschieden wird hier zwischen regelmäßigen Verjährungsfristen und besonderen Verjährungsfristen. Bei regelmäßigen Verjährungen beträgt die Frist drei Jahre (§195 BGB). Dabei beginnt die Verjährungsfrist stets mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Tatsachen …

Verjährung von Forderungen

Verjährung von Forderungen

Im Rahmen einer regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB verjähren Forderungen für gewöhnlich nach einer Frist von drei Jahren. Doch sind verschiedene Forderungen an unterschiedliche Verjährungsfristen gebunden. So gibt es neben der regelmäßigen Verjährungsfrist besondere Verjährungsfristen nach §§ 196, 197 BGB. Auch spezialgesetzliche Regelungen wie beispielsweise nach §§ 438, 634a BGB oder § 548 I, …