Gründung KG

Gründung KG

Die KG (Kommanditgesellschaft) gehört neben der GbR und der OHG zu den Rechtsformen, die passend sind für eine Unternehmensgründung mit Partnern. Dabei ist die KG die richtige Wahl, wenn man gemeinsam ein Unternehmen gründen möchte, aber vermeiden will, dass alle voll haften – zumindest, wenn die Gesellschafter über ein ausreichendes Vermögen verfügen und/oder kreditwürdig sind. …

HGB

Handelsgesetzbuch (HGB), Handelsrecht - Definition im Unternehmerlexikon

Das Handelsgesetzbuch HGB beinhaltet die Rechtsnormen, die das Handelsrecht in Deutschland regeln. Unter dem Handelsrecht versteht man den Teil des Privatrechts, der sich mit den Rechtsgestaltungen unter Kaufleuten auseinandersetzt. Das Handelsrecht gilt daher auch als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Aus diesem Grunde findet das HGB nur Anwendung, wenn mindestens einer der Vertragspartner ein Kaufmann im …

Unternehmensbezeichnung

Firmenname, Unternehmensbezeichnung oder Namensgebung für Unternehmen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland die Gründung eines Unternehmens in Erwägung zieht, sollte dem Aspekt der Unternehmensbezeichnung einen besonderen Stellenwert beimessen. Der Name ist das künftige Aushängeschild eines Unternehmens und hat große Wirkung in Marketing und Wiedererkennung, aber es gibt auch einige rechtliche Konsequenzen die beachtet werden müssen. So muss der Name eines Unternehmens anhand …

Gesellschafter

Gesellschafter und Gesellschaft im Unternehmerlexikon

Als Gesellschafter wird ein Existenzgründer oder Unternehmer bezeichnet, der sich in Form von Kapital oder Sacheinlagen an einer wirtschaftlichen Unternehmung beteiligt und der demzufolge auch das unternehmerische Risiko trägt. Mit der Tätigkeit als Gesellschafter einer Unternehmung sind stets unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden, die beispielsweise im Aktiengesetz (AktG), im Genossenschaftsgesetz (GenG, siehe auch Artikel Genossenschaft …

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer im Unternehmerlexikon

Die Grundidee der Gewerbesteuer war, dass Betriebe mit ihrer Zahlung der Gewerbesteuer die Gemeinden entschädigen sollen für die Lasten, die dieser durch die Ansiedlung und die Existenz des Betriebes entstehen. Die Gemeinden finanzieren dann mit der gezahlten Gewerbesteuer Infrastrukturmaßnahmen und Siedlungsfolgelasten. Am 1. Dezember 1936 wurden mit dem ersten Gewerbesteuergesetz die Grundlagen für die heutige …