Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR, GdbR oder auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss mindestens zweier Personen, die durch die Gesellschaft einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die geringen Gründungs- und Existenzvoraussetzungen machen die GbR zur einfachsten Form eines teilrechtsfähigen Personenzusammenschlusses, die das deutsche Zivilrecht kennt. Zivilrechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind in …

OHG

OHG - Offene Handelsgesellschaft , Erklärung im Lexikon

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Hauptzweck der Betrieb eines Handelsgewerbes ist. Sie kann von mindestens zwei Personen gegründet werden oder aus einer bereits existierenden GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) hervorgehen. Die Gründungsformalitäten und -kosten sind gering, dem gegenüber steht allerdings ein hohes persönliches Haftungsrisiko aller Gesellschafter, das sich nicht beschränken lässt. Bei der …

Körperschaftsteuer

Körperschaftssteuer für juristische Personen (Körperschaften)

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen inländischer juristischer Personen. Als juristische Person wird eine Personenvereinigung oder Vermögensmasse bezeichnet, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hier gilt das Trennungsprinzip, welches der Gesellschaft die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit zuspricht. Als Beispiel seien hier Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaften (e. G.) und …