Buchführungspflicht

In Deutschland gilt die sogenannte Buchführungspflicht. Diese ist sowohl durch das Handelsgesetzbuch (HGB) als auch steuerrechtlich geregelt. § 238 HGB besagt, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen. In diesen Büchern müssen Handelsgeschäfte sowie die Vermögenslage nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung dargestellt werden. Die Bücher müssen so geführt werden, dass Dritte sie verstehen …

Formkaufmann

Formkaufmann, Definition und Erklärung im Unternehmerlexikon

Bei der Existenzgründung ist die Unternehmensform vorab ein wichtiges Planungskriterium. Es ist zu beachten, dass im Handelsrecht vom Gesetzgeber spezialgesetzliche Regelungen im Unterschied zum Bürgerlichen Gesetzbuch getroffen worden sind. Die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) finden auf den Kaufmann Anwendung, sodass sie von ihm zu beachten sind. Es gibt allerdings unterschiedliche Arten, die den Kaufmannsbegriff definieren. …

OHG

OHG - Offene Handelsgesellschaft , Erklärung im Lexikon

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Hauptzweck der Betrieb eines Handelsgewerbes ist. Sie kann von mindestens zwei Personen gegründet werden oder aus einer bereits existierenden GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) hervorgehen. Die Gründungsformalitäten und -kosten sind gering, dem gegenüber steht allerdings ein hohes persönliches Haftungsrisiko aller Gesellschafter, das sich nicht beschränken lässt. Bei der …

HGB

Handelsgesetzbuch (HGB), Handelsrecht - Definition im Unternehmerlexikon

Das Handelsgesetzbuch HGB beinhaltet die Rechtsnormen, die das Handelsrecht in Deutschland regeln. Unter dem Handelsrecht versteht man den Teil des Privatrechts, der sich mit den Rechtsgestaltungen unter Kaufleuten auseinandersetzt. Das Handelsrecht gilt daher auch als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Aus diesem Grunde findet das HGB nur Anwendung, wenn mindestens einer der Vertragspartner ein Kaufmann im …

Kleingewerbe

Kleingewerbe: Einfache Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Der Begriff „Kleingewerbe“ findet seine Verwendung im Alltag immer wieder. So zum Beispiel wenn über Internetportale Waren veräußert werden sollen. Diese Verwendung stellt jedoch rechtlich ein Problem dar: Der Begriff „Kleingewerbe“ ist weder in der Gewerbeordnung (GewO) oder dem Handelsgesetzbuch (siehe Artikel HGB im Lexikon) definiert, eine offizielle Rechtsform, die sich „Kleingewerbe“ nennt, existiert also …