Sonderabschreibung

sonderabschreibung

Als Sonderabschreibungen bezeichnet man im deutschen Steuerrecht solche Abschreibungen, die neben die planmäßigen Abschreibungen treten und als zusätzlicher, betrieblicher Aufwand eines Wirtschaftsjahres die Steuerlast im jeweiligen Veranlagungszeitraum minimieren. Die einzige Sonderabschreibungsvorschrift mit nennenswerter Bedeutung ist derzeit die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe im Sinne des §7g Abs. 5 bis 6 des Einkommensteuergesetzes. Abschreibung allgemein …