Bildschirmarbeitsverordnung

Bildschirmarbeitsverordnung im Unternehmerlexikon

Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt in Deutschland seit dem 4. Dezember 1996 und ist ein Gesetz, um für Sicherheit und Schutz bei der Arbeit an Bildschirmen zu sorgen. Das verfolgte Ziel ist dabei in erster Linie der Gesundheitsschutz. Die Verordnung fällt unter die EU Richtlinie Arbeitsschutz und wird in der Regel als BildscharbV abgekürzt. Die letzte Änderung …

Kurzarbeit

Kurzarbeit: Personalkosten mit Sozialplan einsparen bei schlechter Auslastung

Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit im Betrieb für einen bestimmten Zeitraum reduziert und dementsprechend der Lohn gesenkt wird. Wird die Kurzarbeit vorschriftsmäßig angemeldet, werden die Mitarbeiter durch Kurzarbeitergeld, das heißt einen partiellen Ausgleich der Entgeltminderung, entschädigt. So werden Personalkosten eingespart und Unternehmen mit einem Auslastungsproblem können die finanzielle Durststrecke leichter überstehen als wenn die vollen …