Patentinhaber

Patentinhaber

PatentinhaberEin Patentinhaber ist eine Person, die über ein oder auch mehrere Patente verfügt. Durch ein Patent erhält der Patentinhaber ein zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol über ein neu erfundenes Produkt oder Verfahren aus dem technischen Bereich. Das Patent schützt Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung.

Was kann patentiert werden?

Grundsätzlich kann man Erfindungen – Erzeugnisse und Verfahren – aus allen Gebieten der Technik patentieren lassen.

Der Patentschutz definiert dabei nicht, was eine technische Erfindung ist, sondern nur, was nicht als technische Erfindung gilt und damit nicht patentierbar ist. Hierzu gehören:

  • Entdeckungen
  • Theorien aus der Wissenschaft
  • mathematische Methoden
  • ästhetische Formschöpfungen
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten
  • Programme für Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen (Sogenannte computerimplementierte Erfindungen, die auf technischen Überlegungen beruhen und technische Probleme lösen, sind jedoch patentierbar.)

Des Weiteren sind Erfindungen, die gegen ethische und moralische Grundsätze oder die öffentliche Ordnung verstoßen sowie Pflanzenarten und Tierrassen und biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die durch solche Verfahren entstandenen Pflanzen und Tiere vom Patentschutz ausgeschlossen.

Doch auch wenn eine Erfindung als technische Erfindung gilt, muss sie weiteren Anforderungen gerecht werden, um als Patent angemeldet werden zu können. Die Erfindung muss ein Novum darstellen, anwendbar sein und einer erfinderischen Tätigkeit entspringen. Als wirklich neu gilt eine Erfindung nur, wenn sie nicht zum aktuellen Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst für das Patentamt sämtliche Kenntnisse, die vor der Anmeldung der Erfindung in irgendeiner Weise öffentlich zugänglich waren. Darunter fallen auch Informationen des Erfinders selbst zum Stand der Technik. Es ist daher wichtig, alle Informationen das potentielle Patent betreffend vor der Anmeldung beim Patentamt geheim zu halten. Als gewerblich anwendbar gelten Erfindungen, die auf irgendeinem gewerblichen Gebiet inklusive der Landwirtschaft genutzt werden können. Ausgeschlossen sind hier medizinische Verfahren, deren Patentierung die Behandlungsmöglichkeiten der Ärzte einschränken und blockieren würde. Auch bloße Ideen, die jedoch aktuell noch nicht einsetzbar und anwendbar sind, können nicht patentiert werden. Ein Erzeugnis oder Verfahren gilt als einer erfinderischen Tätigkeit entsprungen, wenn es sich für Fachleute nicht in naheliegender Weise aus dem aktuellen Stand der Technik ergibt. Es ist eine bestimmte Erfindungshöhe erforderlich um ein Patent erfolgreich anzumelden.

Ein Patent anmelden

Um Inhaber eines Patents zu werden, muss man zunächst ein festgelegtes Verfahren durchlaufen. Bis zur Patentvergabe können mehrere Jahre vergehen.

In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Erteilung von Patenten zuständig. Das DPMA hat seinen Hauptsitz in München. Zudem gibt es Dienststellen in Jena und Berlin und zusätzliche Patentinformationszentren.

Vor dem Anmeldeverfahren zu einem Patent sollte eine Patentrecherche durchgeführt werden. Bereits dieser Prozess kann durch das DPMA vorgenommen werden. Anhand der Recherche wird der aktuelle Stand der Technik ermittelt und geprüft, wie erfolgreich eine Patentanmeldung sein wird. Die Recherche erspart damit überflüssige Investitionen und Arbeiten.

Im Anschluss an die Patentrecherche kann das Patent angemeldet werden. Die Anmeldung einer Erfindung beim Patentamt ist auf elektronischem Weg möglich. Es müssen zahlreiche Unterlagen zusammengestellt werden – so eine Beschreibung der Erfindung mit Informationen zum Stand der Technik und zur Problemstellung und die Patentansprüche. Einige Unterlagen können innerhalb von 15 Monaten nach dem Tag der Anmeldung des Patents nachgereicht werden.

Verwertung von Patenten

Patentinhaber können ihre Patente selbst verwerten, die Erfindung produzieren und / oder nutzen und vermarkten, um sich oder ihrem Unternehmen damit ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt zu sichern. Für ein Unternehmen kann das Patentportfolio einen wichtigen Eigentumswert darstellen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Schutzrechte zu verkaufen oder Lizenzen vergeben. Unter Umständen kann dies dem Patentinhaber oder seinem Unternehmen den größeren Gewinn bringen. Bei dem Verkauf der Schutzrechte tritt der Patentinhaber jegliche Rechte an seiner Erfindung ab. Bei der Vergabe von Lizenzen sind einfache Lizenzen, die mehrfach vergeben werden können und ausschließliche Lizenzen, die der dritten Partei ein Exklusivrecht am Patent und dessen Nutzung einräumen, möglich.

Kosten für die Patentierung

Bereits der Antrag auf ein Patent ist mit Kosten verbunden. Bei der Anmeldung auf elektronischem Weg muss ein kleinerer Betrag an das Patentamt entrichtet werden. Ein Patent hat eine Laufzeit von maximal 20 Jahren. Ab dem dritten Jahr nach Erhalt des Patents müssen Verlängerungsgebühren gezahlt werden. Dabei sind spätere Patentjahre kostenintensiver als die frühen Patentjahre.

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