Namensrechte prüfen

Namensrechte prüfen

Namensrechte prüfenIst der passende Name für ein Unternehmen gefunden, muss vor dem offiziellen Einsatz geprüft werden, ob der Name nicht bereits für ein anderes Unternehmen oder eine Marke vergeben ist und eine Nutzung die Namensrechte Dritter verletzen würde. Das Auftreten unter einem bereits vergebenen Namen kann zum einen juristische Konsequenzen nach sich ziehen, zum anderen geht man das Risiko ein, mit einer anderen Firma bzw. einem anderen Produkt verwechselt zu werden. Auch die Aufrechterhaltung des guten Rufs eines Unternehmens und seines Namens soll durch die Namensrechte geschützt werden.

Die Namensrechte werden nach § 12 BGB geregelt. Unter den Schutz des Paragraphen fallen auch Geschäftsbezeichnungen und Kennzeichen, die eine Namensfunktion besitzen. Eine unberechtigte Namensanmaßung liegt nach § 12 BGB vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht und in der Folge eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden.

Möglichkeiten zur Prüfung der Namensrechte

Auch wer seinen gewählten Namen beim Patent- oder Markenamt eintragen lässt, muss sich selber informieren, ob der Name bereits vergeben ist. Weder Patent- noch Markenamt übernehmen diese Aufgabe. So läuft jeder, der nicht vorab die Namensrechte geprüft hat, Gefahr, eine Marke bzw. einen Namen eintragen zu lassen, der wieder gelöscht werden muss.

Wenn man seinen Unternehmens– oder Produktnamen von einer Agentur hat entwickeln lassen, kann ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, das eine Prüfung der Namensrechte im Service enthalten ist.

Firmenname, Unternehmensbezeichnung oder Namensgebung für UnternehmenUm wirklich sicher zu gehen, nicht gegen die Namensrechte zu verstoßen und alle rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, sollte man abschließend von einem Juristen für Markenrecht prüfen lassen, ob der gewählte Name bereits für ein Unternehmen oder ein Produkt vergeben ist. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Suche vollständig ist. Vorab kann man im Rahmen der Namensfindung auch selbst recherchieren, ob der Name schon anderweitig Verwendung findet. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten und stellt man fest, dass bereits eine andere Firma den gewünschten Namen nutzt, kann man sich eine abschließende Prüfung durch den Fachmann für diesen Namen sparen.

Internetrecherche und Domainrecherche

Der erste und einfachste Schritt zur Namensrechtsprüfung ist der Weg über die Internetsuchmaschinen. Findet sich auf diese Weise der Name bereits im Zusammenhang mit einer Firma oder einem Produkt, entfallen weitere Recherchen.

Über spezielle Datenbanken lässt sich darüber hinaus ermitteln, ob eine Domain unter einem bestimmten Namen bereits vergeben ist.

Markenrecherche

Eine weitere Möglichkeit zur Prüfung der Namensrechte funktioniert über die Markenrecherche. Hierbei wird geprüft, ob ein Name schon als Marke registriert ist. Diese Prüfung lässt sich inzwischen online über spezielle Suchformulare durchführen. Hierbei werden in der Regel auch ähnlich lautende Namen berücksichtigt und aufgeführt. Es gibt für die Suche nach den Markenrechten verschiedene Datenbanken jeweils für nationale, europäische und internationale Marken (IR-Marken (internationale Registrierungen) mit Schutzwirkung in Deutschland). Eine Datenbank für in Deutschland eingetragene Marken wird beispielsweise vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Verfügung gestellt.

Eintragungen ins Handelsregister

Ein Name muss nicht als Marke eingetragen sein, damit die Namensrechte für ihn gelten. Daher lohnt sich über die Markenrecherche hinaus ein Blick ins Handelsregister. Die Informationen zum Handelsregister sind über die Industrie- und Handelskammer möglich.

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