Jahresabschluss

Buchhaltung und Jahresabschluss im Unternehmerlexikon

Buchhaltung und Jahresabschluss im UnternehmerlexikonKaufleute erstellen zum Ende eines Geschäftsjahres einen rechnerischen Jahresabschluss, der den Abschluss der Buchhaltung für die vorangegangene Periode markiert. Der Jahresabschluss gibt sowohl Auskunft über den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung in der Rechnungsperiode, als auch über die aktuelle finanzielle Situation, in der sich das Wirtschaftsunternehmen zum Stichtag befindet.

Rechtliche Grundlagen

Je nach Art und Größe des Unternehmens gelten unterschiedliche Anforderungen an den Jahresabschluss. Die Rechtsnormen, die sich mit dem Jahresabschluss von Unternehmen befassen, die dem deutschen Recht unterliegen, sind im Handelsgesetzbuch (HGB) aufgeführt. Für Unternehmen, die beispielsweise an der Börse notiert sind, gelten darüber hinaus internationale Regelungen und Standards. Hierzu zählen die Regelwerke des International Financial Reporting Standards (IFRS) und darüber hinaus für an der US-Börse agierende Unternehmen die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Auch für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sind zusätzliche Regelungen für den Jahresabschluss zu beachten.

Grundsätzlich sind alle Kaufleute gemäß § 242 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, sofern sie bestimmte Umsatz- und Einkommenszahlen überschreiten. Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende stellen eine Einnahmenüberschussrechnung auf,

Der Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch beinhaltet demgegenüber:

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang und einen Lagebericht.

Bilanz

Unter der Bilanz wird die Aufstellung aller Vermögens- und Schuldwerte einer Unternehmung zum Mittelherkunftverstanden. Hierbei werden in Form der Doppelten Buchführung Aktivposten (Vermögenswerte = Darstellung der Mittelverwendung) und Passivposten (Schuldwerte = Darstellung der Mittelherkunft) gegenübergestellt. Die in der Bilanz aufgeführten Werte geben Interessenten Auskunft über die Vermögenslage der Unternehmung zu einem bestimmten Zeitpunkt und ermöglichen diesen somit eine Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmung für die Vergangenheit und für die Zukunft. Darüber hinaus dient die Bilanz der Ermittlung verschiedener Steuerarten, unter anderem der Einkommens- oder Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und gegebenenfalls der Erbschaftssteuer.

Die Summe der Aktivposten muss zu jedem Zeitpunkt der Summe der Passivposten entsprechen. Aus dem Saldo zwischen Vermögenswerten und Fremdkapital, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Rückstellungen und zeitlichen Rechnungsabgrenzungsposten, ergibt sich das Eigenkapital der Unternehmung, das durch den Gewinn oder den Verlust innerhalb einer Rechnungsperiode erhöht oder gemindert wird. Die Veränderung des Eigenkapitals bildet sich gleichermaßen ab in der Gewinn- und Verlustrechnung, die eine detaillierte Gegenüberstellung der erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle innerhalb der Rechnungsperiode enthält.

Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gewinn oder der Verlust eines Wirtschaftsunternehmens errechnet sich aus der Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag innerhalb einer Rechnungsperiode. Dabei sind unter dem Aufwand alle erfolgswirksamen betrieblichen Ausgaben – zum Beispiel Verwaltungskosten, Materialkosten, oder Personalkosten zu verstehen. Der Ertrag stellt demgegenüber die durch das betriebliche Handeln erwirtschafteten Leistungen dar, die sich zum Beispiel in den Umsatzerlösen oder in den Veränderungen des Bestandes an Halb- und Fertigerzeugnissen abbilden. Zusätzlich zu den betrieblichen Leistungen sind im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung auch finanzielle Aufwendungen und Erträge zu betrachten, die zum Beispiel aus Beteiligungen und Wertpapieren resultieren. Zuletzt wirken sich auch Steuern und außergewöhnliche Ereignisse mindernd oder erhöhend auf das Jahresergebnis aus.

Der durch die Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Saldo fließt als Aktivposten (bei Ertragsüberschuss) oder als Passivposten (bei Überschuss der Aufwendungen) in die Bilanzsumme ein und erhöht beziehungsweise vermindert so das in der Bilanz auszuweisende Eigenkapital.

Gegebenenfalls werden die Rechnungslegungsdokumente der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch um einen erläuternden Anhang und um einen Lagebericht erweitert.

Siehe hierzu ergänzend auch Artikel zum EBIT im Lexikon.

Lagebericht

Der Lagebericht ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie mittelgroße und große Personalgesellschaften vorgesehen und soll die aktuelle und zukünftige Situation des Unternehmens sowie deren Chancen und Risiken darstellen. Er beinhaltet Aussagen über Geschäfts- und Rahmenbedingungen, die Finanz- und Vermögenslage, sowie die Ertragslage. Freiwillige Berichte wie ein Prognosebericht runden das Bild für die Gläubiger ab.

Anhang zum Jahresabschluss

Im Anhang, der für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche handelnde Personen, Kapitalgesellschaften, Konzerne und Genossenschaften verpflichtend ist, sollen unter anderem Aussagen über die zugrundeliegenden Bewertungsmethoden und ggf. Umrechnungskurse für Forderungen und Verbindlichkeiten getroffen werden. Darüber hinaus enthält der Anhang eine Aufschlüsselung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) und eine Darstellung der vorgenommenen Abschreibungen. Auch schwebende Geschäfte und deren Erläuterung sind im Anhang darzustellen. Zuletzt enthält der Anhang auch Aussagen über die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, deren Vergütung und die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Vorgehensweise bei der Erstellung des Jahresabschlusses

Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfolgt in verschiedenen Schritten:
Zunächst erfolgt die Wertermittlung für die vorhandenen Vermögenswerte und Schulden, bei der sowohl auf die in der Buchführung des Vorperiode ermittelten Daten zurückgegriffen wird, als auch auf eine tatsächliche Bestandsaufnahme in Form einer Inventur (siehe ergänzend auch Artikel Wirtschaftsgut im Lexikon). Durch Abschreibungen und Bonitätsprüfungen wird der Wert von Vermögensgegenständen und Forderungen gegebenenfalls der Realität angepasst. Rückstellungen, freiwillige Rücklagen und Rechnungsabgrenzungsposten dienen weiterhin dazu, bereits bekannte künftige Forderungen oder Verbindlichkeiten adäquat im Jahresabschluss aufzuführen, auch wenn noch keine zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle entstanden sind.

Nach Abschluss aller Bestands- und Erfolgskonten der Buchführung werden die Salden übertragen und so schrittweise gemeinsam mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung die Bilanz erstellt.

International agierende Unternehmen müssen im Rahmen der Rechnungslegung noch weitere Dokumente, wie ein Cash-Flow-Statement, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und eine Segmentsberichtserstattung beifügen.

Offenlegungs- und Prüfungspflichten

Das Finanzamt verlangt die Vorlage der Bilanz zur Ermittlung der vom Betriebsergebnis abhängigen Steuern. Im Rahmen der Bilanzpolitik kann aufgrund der legal bestehenden Spielräume gegebenenfalls eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz erstellt werden.

Für bestimmte Gesellschaftsformen, zu denen Betriebe der öffentlichen Hand, Versicherungsunternehmen, Banken, große Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften zählen, gelten Publizitäts- und Prüfungspflichten. Dementsprechend ist der Jahresabschluss einem unabhängigen Institut oder einem vereidigten Wirtschaftsprüfer zur Durchsicht und Überprüfung vorzulegen, und in einem der Rechtsform der Unternehmung entsprechenden Organ zu veröffentlichen. Dies kann entweder das Handelsregister und der Bundesanzeiger sein, oder bei Kapitalgesellschaften auch der Geschäftsbericht. Die Pflicht zur Offenlegung wird vom Bundesamt für Justiz überwacht und gegebenenfalls bei einem Verstoß mit Bußgeldern geahndet.

Entsprechend des Ergebnisses des Jahresabschlusses erfolgt je nach Rechtsform und Vertragsgestaltung die Auszahlung der Gewinne an die Eigentümer oder deren Thesaurierung.

Jahresabschlussanalyse

Durch die Auswertung des Jahresabschlusses haben unternehmensinterne und unternehmensexterne Personen die Möglichkeit, sich einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen. Zur Analyse gehört auch die Auswertung von Kennzahlen, die Auskunft über die Liquiditätslage oder die Bonität des Unternehmens geben.

Zu den Kennzahlen, die im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse ausgewertet werden, zählen zum Beispiel die Eigenkapital – und die Fremdkapitalquote, oder auch der Anteil des gebundenen Anlagevermögens, der Auskunft über die Liquidität des Unternehmens geben kann.

Regelungen für kleine Unternehmen und Freiberufler

Eine gegenüber dem Jahresabschluss deutlich vereinfachte Methode der Gewinnermittlung ist die Einnahmenüberschussmethode. Hierbei werden nur die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres betrachtet, Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis wird in der Einkommenssteuererklärung zur Steuerermittlung von Kleingewerbetreibenden (siehe Artikel Kleingewerbe in unserem Lexikon) und Freiberuflern verwendet.

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