GuV Rechnung

GuV Rechnung

GuV RechnungGuV Rechnung ist die Kurzform für Gewinn- und Verlustrechnung. Die GuV Rechnung stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber. Damit bildet die GuV Rechnung die wesentliche Informationsquelle für einen genauen Einblick in die Ertragslage eines Unternehmens.

Aufbau der GuV Rechnung

Es gibt zwei Möglichkeiten zum Aufbau einer GuV Rechnung – die Kontenform und die Staffelform. Für größere Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, ist die Staffelform die vorgeschriebene Aufstellungsvariante. Diese Form der GuV bietet eine größere Übersichtlichkeit.

Hat sich ein Unternehmen einmal für eine Aufstellungsvariante entschieden, ist diese in der Regel in den folgenden Wirtschaftsjahren beizubehalten. Nur so kann eine Vergleichbarkeit der GuV über mehrere Jahre gewährleistet werden.

GuV Rechnungen in Kontenform

Eine GuV Rechnung in Kontenform weist eine Sollseite (links) und eine Habenseite (rechts) auf. Auf der Sollseite werden die Aufwendungen wie Materialaufwand, Personalaufwand oder Abschreibungen erfasst.  Auf der Habenseite werden die Erträge wie Umsatz oder Zinserträge dargestellt. Die Bilanz einer GuV Rechnung in Kontenform sollte ausgeglichen sein. Die Summe der Aufwendungen sollte der Summe der Erträge entsprechen. Auskünfte über Gewinn oder Verlust erhält man, wenn man die Aufwendungen von den Erträgen abzieht. Wenn die Erträge größer als die Aufwendungen sind, dann hat das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet. Andernfalls besteht ein Verlust. Der Gewinn wird zwecks der Ausgeglichenheit der Rechnung auf der Aufwandsseite, der Sollseite der Rechnung in Kontenform aufgeführt. Ein Verlust wird zum Ausgleich der beiden Seiten auf der Habenseite aufgeführt.

GuV Rechnungen in Staffelform

Bei GuV Rechnungen in Staffelform werden Aufwendungen und Erträge nicht einfach einander gegenübergestellt. Hier werden die Aufwendungen von den Erträgen abgezogen. Die Differenz stellt dann entweder Gewinn oder Verlust dar.

Die Staffelform der GuV hat den Vorteil, dass hier nicht nur ein Endergebnis abgebildet wird, sondern Teilergebnisse dargestellt werden. Dadurch kann ein Unternehmer leichter feststellen, ob ein Gewinn oder ein Verlust als sogenanntes Betriebliches Ergebnis aus dem Kerngeschäft des Betriebs entstanden ist oder ob ein sogenanntes Finanzergebnis vorliegt.

Brutto- und Nettoprinzip

Bei der GuV unterscheidet man zudem zwischen Brutto- und Nettoprinzip. Nach dem Bruttoprinzip werden alle handelsrechtlichen Aufwands- und Ertragsarten als Einzelpositionen in der GuV dargestellt. Eine vorherige Saldierung ist dabei unzulässig. Das Nettoprinzip stellt eine Ausnahme für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dar. Diese dürfen bestimmte Positionen zusammenfassen, um sich auf diese Weise vor Einblicken der Konkurrenz abzusichern.

Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Für die Berechnung der GuV können zwei unterschiedliche Methoden verwendet werden. Die Berechnung läuft entweder über das Gesamtkostenverfahren (GKV) oder über das Umsatzkostenverfahren (UKV). Das GKV orientiert sich an der Finanzbuchhaltung. Das UKV ist mehr auf das Controlling ausgerichtet. Das UKV setzt zudem eine Kostenstellenrechnung voraus. Beide Verfahren unterscheiden sich durch ihre Rechenbasis und die Gruppierungen der Aufwendungen.

Rechenbasis

Beim GKV werden alle Aufwendungen berücksichtigt, die während des betrachteten Rechnungszeitraums im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung entstanden sind. Diesen Aufwendungen werden sämtliche erzielte Beträge gegenübergestellt. Herausgerechnet werden Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen.

Beim UKV wird an den Umsatzerlösen einer Periode angesetzt. Den Umsatzerlösen werden lediglich die Aufwendungen gegenübergestellt, die für tatsächlich verkaufte Produkte anfielen. Man spricht hier von sogenannten Umsatzaufwendungen.

Gruppierungen

Das Gruppieren der Aufwendungen nach Aufwandsarten wie Abschreibungen und Personalkosten ist beim GKV die übliche Herangehensweise. Beim UKV werden die Aufwendungen in Funktionsbereiche – also beispielsweise Herstellung, Vertrieb und Verwaltung – aufgesplittet.

Vor- und Nachteile von GKV und UKV

GKV und UKV zeichnen sich jeweils durch gewisse Vor- bzw. Nachteile aus, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Bei der GKV wird die Produktionsleistung des Unternehmens dargestellt, sie lässt erkennen, welche Faktoren der Produktion welchen Aufwand verursachen und Abschreibungen werden offen ausgewiesen, wodurch die Selbstfinanzierung eines Betriebs transparent wird.

Beim UKV hingegen wird der Zusammenhang zwischen Kosten und Leistungen im Produktionsbereich des Betriebs sichtbar und es kommt zu einer Erleichterung des internationalen Vergleichs der GuV.

GuV Rechnung für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen bei der Aufstellung ihrer GuV Rechnung strengere Vorschriften beachten und haben weniger Spielraum als andere Unternehmen. Die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften werden durch die §§ 275 ff HGB geregelt. Hiernach dürfen Kapitalgesellschaften ihre GuV nur nach dem Bruttoprinzip erstellen. Zudem ist für die Kapitalgesellschaften lediglich die GuV in Staffelform zulässig.

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